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Untersuchte Arbeit: Seite: 43, Zeilen: 23-24, 30-32 |
Quelle: Soziologie-Lexikon 1992 Seite(n): 528, Zeilen: li. Sp. 2 ff. |
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Mit dem Begriff der sozialen Schichtung wird versucht, die vertikalen Strukturen sozialer Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft bzw. einer ihrer Teilstrukturen zu erfassen.
[...] [Es sind zwei Richtungen innerhalb der Schichtungstheorien zu unterscheiden.] Einerseits der Schichtungsbegriff, der sich auf das Berufsprestige der Gesellschaftsmitglieder orientiert, und andererseits der, der sich auch auf beruflich erzieltes Einkommen und Vermögen, (Aus-)Bildung und Machtstellung richtet. [(vgl.Bolte 1968)] |
1. Begriffe: Mit dem Begriff (soziale) Schichtung (s. S.) bedient sich die Soziologie einer Metapher aus der Geologie, um vertikale Strukturen →sozialer Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft oder einer ihrer Teilstrukturen zu erfassen. [...]
[In der neueren Literatur wird der Begriff s.S. meist in engerem Sinn benutzt. Er bezeichnet das weitgehend von der Berufshierarchie ausgehende, vertikale Ungleichheitsgefüge entwickelter Industriegesellschaften.] Hierunter sind eindimensionale S.sbegriffe, die sich auf das Berufsprestige von Gesellschaftmitgliedern konzentrieren, von mehrdimensionalen zu unterscheiden, die sich auch auf beruflich erzieltes Einkommen und Vermögen, (Aus-)Bildung und Machtstellung richten. |
Kein Hinweis auf die tatsächliche Quelle. Der Wortlaut der Ausführungen findet sich bei Bolte (1968) so nicht, weshalb dieser als Quelle ausscheidet – auch ist dort an keiner Stelle von "Vermögen" die Rede. Die Verf.in weist im Literaturverzeichnis zwei von verschiedenen Autoren verfasste Lexikoneinträge einzeln aus (S. 186):
(wobei nur der Herausgeber des Lexikons angegeben wird, während die jeweiligen Verfasser ungenannt bleiben). In der Auslassung befindet sich Fragment 043 25, dessen Inhalt aus Mayntz (1958) übernommen wurde. |
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