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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 194, Zeilen: 01-04
Quelle: Verordnung EU Parlament 2004
Seite(n): 1 (Internetdokument), Zeilen: -
[Die Verordnung soll außerdem als Grundlage dienen für die harmonisierte Auslegung und Umsetzung sowie die gemeinschaftliche Kontrolle der besonderen Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt, die von der Diplomatischen Konferenz der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Jahr 2002 zur Änderung des] Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) sowie zur Einführung des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS- Code) angenommen wurden. [767]

[767] siehe dazu auch Graf Vitzthum, Schiffssicherheit- Die EG als potentieller Durchsetzungsdegen der IMO, S. 163

[(2) Die Verordnung dient außerdem als Grundlage für die harmonisierte Auslegung und Umsetzung sowie die gemeinschaftliche Kontrolle der besonderen Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt, die von der Diplomatischen Konferenz der IMO am 12. Dezember 2002 zur Änderung des] Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) sowie zur Einführung des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) angenommen wurden.
Anmerkungen

Fortgesetzt von S. 193. Zuvor (S. 193) wird die Quelle in einer Fußnote gennant, welche jedoch klar im Bezug zu einem vorangehenden Textabschnitt (hier nicht dargestellt) steht. Die nachstehende Fußnote [767] ("siehe dazu auch Graf Vitzthum....") ist nicht die Quelle.

Sichter





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