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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 10-14
Quelle: BGR 2007a
Seite(n): 1 (Internetdokument), Zeilen: -
Das Seerechtsübereinkommen regelt alle Fragen der wirtschaftlichen Nutzung, der Abgrenzung von Anspruchszonen, der Navigation, von Schutzzielen und andere Fragen in den Meeresgebieten jenseits nationaler Jurisdiktion, das heißt in der Regel jenseits der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Im Seerechtsabkommen wird eine bis zu 200 Seemeilen breite Ausschließliche Wirtschaftzone (AWZ) vor den Küsten von Staaten geschaffen(Teil V SRÜ).

Das Seerechtsübereinkommen regelt alle Fragen der wirtschaftlichen Nutzung, der Abgrenzung von Anspruchszonen, der Navigation, von Schutzzielen und so weiter in den Meeresgebieten jenseits nationaler Jurisdiktion, das heißt in der Regel jenseits der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Der Kontinentale Schelf

Zwei wichtige Teile des Seerechtsabkommens sind die Definition einer bis zu 200 Seemeilen breiten Ausschließlichen Wirtschaftzone (AWZ) vor den Küsten von Staaten (Teil V des Seerechtsabkommens) und eines Kontinentalen Schelfs (Teil VI des Seerechtsabkommens).

Anmerkungen

Weiterere Teile aus der Quelle finden sich in anderen Textstellen auf der gleichen Seite wieder, dabei fast wörtlich übereinstimmend mit der o.g. Quelle. Die falsche Gesetzes-Kurzform "(Law of the Sea)" findet sich sowohl in der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage. Besser wäre: UN Convention on the Law of the Sea = UNCLOS. Sowohlin der Dissertation als auch in der mutmaßlichen Vorlage ist auch die abwechselnde Verwendung von "Seerechtsübereinkommen" und "Seerechtsabkommen" zu beobachten. Auch ein Rechtschreibfehler findet sich als auch in der mutmaßlichen Vorlage: "Wirtschaftzone".

Der Web-Inhalt der o.g. Quelle lässt sich im Internetarchiv noch für den 28. Juli 2007, also einen früheren Zeitpunkt als das Publikationsdatum der Dissertation, belegen. Link zum archivierten Inhalt: [1]

Sichter





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