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Untersuchte Arbeit: Seite: 166, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Arnold 2004 Seite(n): 1, Zeilen: unter IV. Zusammenfassung |
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[Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden.] Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung. | [Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden.] Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung. |
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