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Untersuchte Arbeit: Seite: 165, Zeilen: 20-24 |
Quelle: Arnold 2004 Seite(n): 1, Zeilen: unter IV. Zusammenfassung |
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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann gestützt auf Kapitel VII SVN umfassende Embargomaßnahmen erlassen, um einen friedensbedrohenden Konflikt zu bekämpfen. Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden. [Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung.] | Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann gestützt auf Kapitel VII SVN umfassende Embargomaßnahmen erlassen, um einen friedensbedrohenden Konflikt zu bekämpfen. Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden. [Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung.] |
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