VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stoiberin, Frangge, Graf Isolan, Drhchc, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 6-10
Quelle: Arnold 2004
Seite(n): 1, Zeilen: mitte der Seite unter 1. Gewaltverbot – Art. 2 Ziff. 4 SVN
Dagegen spricht auch, dass mit dem Begriff der Gewalt in anderen Teilen der Charta stets militärischer Zwang gemeint ist. Das zeigt sich auch in der Unterscheidung von Art. 41 und 42 SVN, wonach wirtschaftliche Maßnahmen ausdrücklich Maßnahmen unter „Ausschluss von Waffengewalt“ sind, also gerade nicht als gewaltsam eingestuft werden. Auch in der Präambel der Charta wird nur die Anwendung von Waffengewalt geächtet. Hiergegen spricht allerdings, dass mit dem Begriff der Gewalt in anderen Teilen der Charta stets militärischer Zwang gemeint ist[37]. Das zeigt sich auch in der Unterscheidung von Art. 41 und 42 SVN, wonach wirtschaftliche Maßnahmen ausdrücklich Maßnahmen unter Ausschluss von Waffengewalt sind, also gerade nicht als gewaltsam eingestuft werden[38]. Auch in der Präambel der Charta wird nur die Anwendung von Waffengewalt geächtet[39].
Anmerkungen
Sichter





„{{{FragmentStatus}}}“ befindet sich nicht in der Liste (Unfertig, ZuSichten, Gesichtet, Gesichtet (BC)) zulässiger Werte für das Attribut „FragmentStatus“. [[Kategorie:{{{FragmentStatus}}}]]