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Untersuchte Arbeit: Seite: 162, Zeilen: 01-04 |
Quelle: Arnold 2004 Seite(n): 1, Zeilen: Unter 4. Recht & Pfilcht zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, vor IV. Zusammenfassung |
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Der zwischenstaatliche Austausch ist nicht Ergebnis einer höherrangigen, völkerrechtlichen Rechtsordnung sondern vielmehr Voraussetzung für deren Entstehen. Somit setzt der Verkehr also nicht das Völkerrecht voraus, sondern bedient sich dessen nur als ein Regelwerk für evtl. auftretende Konflikte. | Zudem ist der zwischenstaatliche Austausch nicht Ergebnis einer höherrangigen, völkerrechtlichen Rechtsordnung sondern vielmehr Voraussetzung für deren Entstehen. Somit setzt der Verkehr also nicht das Völkerrecht voraus, sondern bedient sich dessen nur als ein Regelwerk für evtl. auftretende Konflikte[62]. |
Beinahe Komplettplagiat, geringfügige Änderung: "Der...ist" statt "Zudem ist...". Fehlendes Komma vor (dem ersten) "sondern" im Original und in der Diss. |
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