VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 01-14
Quelle: Behme 2006
Seite(n): 2, Zeilen: rechte Spalte ab Zeile 20
[Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die] Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten. Schließlich führt das EP drittens seinerseits eine jährliche Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP durch und bezieht dabei auch Themen der ESVP in seine Beratungen ein und kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und die Kommission richten. Während dem Rat daran gelegen ist, die intergouvernementale Ausrichtung der GASP zu bewahren, ist das EP bestrebt, seine Einflussmöglichkeiten auf die inhaltliche Gestaltung der GASP zu erweitern. Das Haushaltsrecht ermöglicht dem EP eine eingeschränkte Einflussnahme. Finanzausgaben im Rahmen des GASP gehen zwar grundsätzlich zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes und werden als nichtobligatorische Ausgaben eingeordnet, hinsichtlich derer das EP über weit reichende Befugnisse verfügt. Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen, deren Kosten nach dem Bruttonationaleinkommen auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, sind den haushaltsrechtlichen Befugnissen des EP jedoch entzogen. Diese Konsultationsverpflichtung erstreckt sich nur auf die Grundentscheidungen der GASP und nicht auf einzelne GASP-Aktivitäten. Schließlich führt das EP seinerseits eine jährliche Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP durch und bezieht dabei auch Themen der ESVP in seine Beratungen ein und kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und die Kommission richten. Während dem Rat daran gelegen ist, die intergouvernementale Ausrichtung der GASP zu wahren, ist das EP bestrebt, seine Einflussmöglichkeiten auf die inhaltliche Gestaltung der GASP zu erweitern.

Finanzierung

Das Haushaltsrecht ermöglicht dem EP eine eingeschränkte Einflussnahme. Finanzausgaben im Rahmen des GASP gehen zwar grundsätzlich zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes und werden als nichtobligatorische Ausgaben eingeordnet, hinsichtlich derer das EP über weit reichende Befugnisse verfügt. Allerdings sind Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen, deren Kosten nach dem Bruttonationaleinkommen auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, den haushaltsrechtlichen Befugnissen des EP entzogen.

Anmerkungen

Nur die Überschrift ausgelassen. Alternative Quelle: Behme 2007.

Sichter





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