VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan, Nerd wp, 129.247.247.240, Drhchc, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 4-18
Quelle: Behme 2006
Seite(n): 1, Zeilen: rechte Spalte 02-31
Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999 wurde der schrittweise Aufbau einer operativen und eigenständigen ESVP als integraler Bestandteil der GASP eingeleitet. [FN 602] Ziel war es, der EU in Bezug auf internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Handlungsfähigkeit zu verleihen. Vor allem sollte ein autonomes militärisches Eingreifen bei internationalen Krisen ermöglicht werden, allerdings nur „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden. Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, die Organisation der Westeuropäischen Union (WEU) wieder zu beleben und sie insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als „Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missionen zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, friedenserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen sowie Frieden schaffende Maßnahmen. Die politischen Beschlüsse von Petersberg sind inzwischen auch Gegenstand der ESVP und seit 2000 mit dem Vertrag von Nizza in Art. 17 Abs. 2 EU in die vertraglichen Grundlagen der Union aufgenommen.

[FN 602] Regelsberger/ Kugelmann in Streinz EUV/ EGV Art. 17 EUV Rn 5, Kaufmann-Bühler in Grabitz/ Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 17 EUV Rn 5

Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999 wurde der Aufbau einer operativen und eigenständigen ESVP als integraler Bestandteil der GASP eingeleitet. Ziel war es, der EU in Bezug auf internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Handlungsfähigkeit zu verleihen. Vor allem sollte ein autonomes militärisches Eingreifen bei internationalen Krisen ermöglicht werden, allerdings einschränkend nur „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden.

Aufgaben Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, die Organisation der Westeuropäischen Union (WEU) wieder zu beleben und sie insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als „Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missionen zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen in Katastrophenfällen, friedenserhaltende Einsätze und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen sowie friedensschaffende Maßnahmen. Die politischen Beschlüsse von Petersberg sind inzwischen auch Gegenstand der ESVP und seit 2000 mit dem Vertrag von Nizza in Art. 17 Abs. 2 EU in die vertraglichen Grundlagen der Union aufgenommen.

Anmerkungen

Kaum Abweichungen im Text. Alternative Quelle: Behme 2007

Sichter





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