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Untersuchte Arbeit: Seite: 058, Zeilen: 13-15 |
Quelle: Forschungszentrum Jülich GmbH 2006 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag bedeutet für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung, sich in regelmäßigen Abständen den von der IAEA durchgeführten (angemeldeten) Kontrollen auf Einhaltung des Vertrags zu unterwerfen. | Der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag bedeutet für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung, sich in regelmäßigen Abständen den von der IAEA durchgeführten (angemeldeten) Kontrollen auf Einhaltung des Vertrags zu unterwerfen. |
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