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Untersuchte Arbeit: Seite: 58, Zeilen: 4-7 |
Quelle: Häckel 1999 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Die Institutionen IAEO und EURATOM haben nach Maßgabe ihrer Gründungsverträge einen weitgehend identischen Doppelzweck: Förderung der Kernenergie und Gewährleistung ihrer friedlichen Nutzung in den und zwischen den Mitgliedstaaten (Art. II IAEO-Statut; Art. 1 und 2 EAGV). | Die Institutionen IAEO und EURATOM haben nach Maßgabe ihrer Gründungsverträge einen weitgehend identischen Doppelzweck: Förderung der Kernenergie und Gewährleistung ihrer friedlichen Nutzung in den und zwischen den Mitgliedstaaten (Art. II IAEO-Statut; Art. 1 und 2 EAGV). |
http://www.aurora-magazin.at/gesellschaft/atom_haeckel_frm.htm |
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