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Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 14-17 |
Quelle: Nettesheim 2002 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Im Lichte der Kompetenzrechtsprechung des EuGH verfügt die EU dabei heute bereits nicht nur über die Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen explizit überantwortet werden; sie kann auch dort handeln, wo dies zur Verwirklichung der Ziele und zur Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendig ist (implied powers).114 | Im Lichte der Kompetenzrechtsprechung des EuGH verfügt die EU dabei nicht nur über die Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen explizit überantwortet werden; sie kann auch dort handeln, wo dies zur Verwirklichung der Ziele und zur Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendig ist (implied powers).5 |
Wörtliche Übernahme / Quelle mitübernommen original: 5 EuGH, Rs. 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263. Diss.: 114 EuGH, Rs. 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263 "Die konsoziative Föderation von EU und Mitgliedstaaten", Matthias Nettesheim, ZEuS, 5. Jahrgang, Heft 4 / 2002 http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=285 |
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