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Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 5-11 |
Quelle: http://www.zeit.de/2003/17/EU-Zukunft Seite(n): 1, Zeilen: 16-23 |
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Der wichtigste Unterschied zwischen einem Staat und der EU besteht darin, dass die Union über ihre Grundordnung und damit auch über ihre Aufgaben und Strukturen nicht selbst bestimmen kann, sondern darin von den Mitgliedstaaten bestimmt wird. Die Schwelle zum Staat wäre folglich überschritten, wenn die EU das Selbstbestimmungsrecht, die so genannte Kompetenzkompetenz gewänne. Die Mitgliedstaaten würden dadurch zwar nicht in der EU aufgehen, aber das Verhältnis zu ihr würde sich umkehren. | Der wichtigste Unterschied zwischen einem Staat und der EU besteht aber darin, dass die Union über ihre Grundordnung und damit auch über ihre Aufgaben und Strukturen nicht selbst bestimmen kann, sondern darin von den Mitgliedstaaten bestimmt wird. Die Schwelle zum Staat wäre folglich überschritten, wenn die EU das Selbstbestimmungsrecht gewänne. Die Mitgliedstaaten würden dadurch zwar nicht in der EU aufgehen, aber das Verhältnis zu ihr würde sich umkehren. |
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