Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften
von Matthias Christoph Pröfrock
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[1.] Mcp/Fragment 165 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 18:39:18 Plagin Hood | Arnold 2004, Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 165, Zeilen: 20-24 |
Quelle: Arnold 2004 Seite(n): 1, Zeilen: unter IV. Zusammenfassung |
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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann gestützt auf Kapitel VII SVN umfassende Embargomaßnahmen erlassen, um einen friedensbedrohenden Konflikt zu bekämpfen. Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden. [Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung.] | Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann gestützt auf Kapitel VII SVN umfassende Embargomaßnahmen erlassen, um einen friedensbedrohenden Konflikt zu bekämpfen. Die Resolutionen des Sicherheitsrats sind für alle Mitglieder der Vereinten Nationen verbindlich, müssen von diesen allerdings noch in nationales Recht transformiert werden. [Gegenüber dem Zielstaat entfaltet eine verbindliche Embargoanordnung Rechtfertigungswirkung.] |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140625193008
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