von Matthias Christoph Pröfrock
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[1.] Mcp/Fragment 121 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 08:14:46 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schweizerische Eidgenossenschaft 2006, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 121, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft 2006 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -- |
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In beiden Bereichen werden derzeit umfangreiche Analysen erstellt, um Handelshemmnisse abzubauen und nichtdiskriminierende Rahmenbedingungen zu erarbeiten. | In beiden Bereichen werden derzeit umfangreiche Analysen erarbeitet. Es geht darum, Handelshemmnisse abzubauen und nichtdiskriminierende Rahmenbedingungen zu erarbeiten. |
Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie [1] belegt, auch schon nachweisbar für den 4.10.2006. |
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[2.] Mcp/Fragment 121 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 08:17:06 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schweizerische Eidgenossenschaft 2006 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 121, Zeilen: 3-4 |
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft 2006 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -- |
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Noch nicht in Kraft getreten ist eine Vertragsänderung von 1998, welche den Handel mit Ausrüstungsgütern ebenfalls dem Energiechartavertrag unterstellt. | Noch nicht in Kraft getreten ist eine Vertragsänderung von 1998, welche den Handel mit Ausrüstungsgütern ebenfalls dem Energiechartavertrag unterstellt. |
Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie [2] belegt, auch schon nachweisbar für den 4.10.2006. |
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[3.] Mcp/Fragment 121 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 08:19:21 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schweizerische Eidgenossenschaft 2006, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 121, Zeilen: 5-8 |
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft 2006 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -- |
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Eine Besonderheit des Energiechartavertrages sind die Bestimmungen zum Transit, Art. 7 ECT. Dort wird das Prinzip der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung festgeschrieben und geht somit weiter als die WTO, die beim Transit nur eine Meistbegünstigung verankert. | Als eine Besonderheit des Energiechartavertrages gelten die Bestimmungen zum Transit (Art. 7). Der Vertrag verankert das Prinzip der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung und geht somit weiter als die WTO, die beim Transit nur das letztere vorschreibt. |
Die Internetseite mit der genannten Textpassage ist, wie [3] belegt, auch schon nachweisbar für den 4.10.2006. |
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[4.] Mcp/Fragment 121 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 08:21:27 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schneider 2006b, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 121, Zeilen: 08-10 |
Quelle: Schneider 2006b Seite(n): 3, Zeilen: linke Spalte 06-10 |
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Das Transitprotokoll sieht einen gleichberechtigten Zugang von Unternehmen und Drittländern zu den bislang überwiegend vom staatlichen Monopolisten kontrollierten Gas- und Erdölleitungen vor. | So sieht das Transitprotokoll einen gleichberechtigten Zugang von Unternehmen und Drittländern zu den bislang überwiegend vom staatlichen Monopolisten kontrollierten Gas- und Erdölleitungen vor. |
Nur geringfügige Abänderung: "Das Transitprotokoll sieht" statt "So sieht das Transitprotokoll". Häufig plagiierte Quelle in der Diss. |
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[5.] Mcp/Fragment 121 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-25 08:24:01 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schweizerische Eidgenossenschaft 2006, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 121, Zeilen: 10-19 |
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft 2006 Seite(n): 1 (Intenetdokument), Zeilen: (bei "2. Investitionen" und kurz davor) |
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Das Transitprotokoll kam noch nicht zustande.
(3) Investitionen Der Energiechartavertrag ist einer der ersten multilateralen Investitionsverträge überhaupt. Die Länder gewähren einander Investitionsschutz für die bestehenden Investitionen im Energiesektor. Damit soll ein wirksamer Schutz vor willkürlichen Enteignungen erreicht werden. (4) Energieeffizienz Der ECT erweitert die Tätigkeit auch auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der damit verbundenen Umweltaspekte. |
Ein Transitprotokoll kam noch nicht zustande. [...]
2.Investitionen: Der Energiechartavertrag ist der erste multilaterale Investitionsvertrag überhaupt. Die Länder gewähren einander Investitionsschutz für die bestehenden Investitionen im Energiesektor. Damit sollen diese vor willkürlicher Enteignung geschützt werden. 3.Energieeffizienz/Umwelt: Die obgenannten Ziele und Tätigkeitsbereiche wären ohne die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der damit verbundenen Umweltaspekte nicht denkbar. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140625082909