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Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften

von Matthias Christoph Pröfrock

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Mcp/Fragment 069 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 20:09:08 Plagin Hood
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Http://www.oeko-steuer.de/downloads/ecofin2003-volltext.pdf, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 069, Zeilen: 01-09
Quelle: http://www.oeko-steuer.de/downloads/ecofin2003-volltext.pdf
Seite(n): 2,3,4, Zeilen: -
Das Fehlen von Gemeinschaftsbestimmungen über eine Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und Energieerzeugnisse mit Ausnahme der Mineralöle wurde jedoch als dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes abträglich angesehen. Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Erreichung der Ziele der anderen Gemeinschaftspolitiken erforderten die Festsetzung von gemeinschaftlichen Mindeststeuerbeträgen für die meisten Energieerzeugnisse einschließlich elektrischen Stroms, Erdgas und Kohle. Die Energiepreise seien Schlüsselelemente der Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik der Gemeinschaft. [266]

[266] Erwägungsgründe 2, 3 und 12 der Richtlinie 2003/96/EG

(2) Das Fehlen von Gemeinschaftsbestimmungen über eine Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und sonstige Energieerzeugnisse mit Ausnahme der Mineralöle kann dem reibungs-losen Funktionieren des Binnenmarktes abträglich sein.

(3) Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Erreichung der Ziele der anderen Gemeinschaftspolitiken erfordern die Festsetzung von gemeinschaftlichen Steuermindest-beträgen für die meisten Energieerzeugnisse einschließlich elektrischen Stroms, Erdgas und Kohle.

(12) Die Preise der Energieerzeugnisse sind Schlüsselelemente der Energie-, Verkehrs- und Um-weltpolitik der Gemeinschaft.

Anmerkungen

Länge der Textübernahme nicht durch Anführungszeichen, Einrückung, Kursivstellung o. ä. gekennzeichnet. An manch anderer Stelle in der Diss. werden durchaus Anführungszeichen verwendet, auch wenn eher selten. (Link, Quelle noch zu bearbeiten)

Sichter


[2.] Mcp/Fragment 069 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 20:11:02 Plagin Hood
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l27019.htm, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stoiberin, Nerd wp, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 10-16
Quelle: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l27019.htm
Seite(n): 1, Zeilen: -
Das System gemeinschaftlicher Mindestsätze, das lange nur für Mineralöle galt, wird auf Kohle, Erdgas und elektrischen Strom ausgedehnt. Es werden Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für

elektrischen Strom festgelegt. Diese Regelung soll ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts ermöglichen, indem sie die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen verringert. Dies soll die Abhängigkeit von importierter Energie verringern.[267]

[267] http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l27019.htm, abgerufen am 30.03.2007

Inhalt der angegebenen Quelle: Das System gemeinschaftlicher Mindestsätze, das lange nur für Mineralöle galt, wird damit auf Kohle, Erdgas und elektrischen Strom ausgedehnt. Es werden Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom festgelegt. Diese Regelung soll ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts ermöglichen, indem sie die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen verringert.

Das System gemeinschaftlicher Mindestsätze, das lange nur für Mineralöle galt, wird damit auf Kohle, Erdgas und elektrischen Strom ausgedehnt. Es werden Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom festgelegt. Diese Regelung soll ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts ermöglichen, indem sie die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen verringert.

Alternative Quelle (Internetdokument, Z. 4-12): Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zugehöriger Weblink.

Das EU-System der Mindestsätze, das lange nur für Mineralöle galt, wird damit auf Kohle, Erdgas und elektrischen Strom ausgedehnt. Es werden Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, sowie für elektrischen Strom festgelegt. Diese Regelung soll ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts ermöglichen, indem sie die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen verringert. Um die umweltpolitischen Ziele der EU und des Kyoto-Protokolls zu erreichen, fördert die neue Regelung die effizientere Energienutzung. Dies soll die Abhängigkeit von importierter Energie und die Treibhausgasemissionen verringern.

Anmerkungen

Der in der Fußnote angegebene Link funktioniert nicht mehr, die Inhalte lassen sich unter Angabe dieses Links jedoch noch hier, hier und hier finden. Der erste Satz hat mehr Ähnlichkeit zum Inhalt in der angegebnen Fußnote. Der letzte Satz (vor der Fußnote) hat mehr Ähnlichkeit zu der anderen Quelle. Möglicherweise kommen weitere Quellenangaben in Frage, möglicherweise sind die Inhalte auch vermischt worden. In diesem Fall ist evtl. eher die Einstufung als Verschleierungsplagiat zutreffend.

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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624201812