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Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften

von Matthias Christoph Pröfrock

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[1.] Mcp/Fragment 050 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 18:12:54 Plagin Hood
Fragment, Gaul 2007, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
CopySonsUnion, Goalgetter, Nerd wp, Graf Isolan, Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 6-31
Quelle: Gaul 2007
Seite(n): 1, Zeilen: liSp. 10 - reSp. 14
Der Entwurf des Aktionsplans der EU-Kommission definiert ein übergeordnetes

energiepolitisches Ziel: die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990. Falls es der EU gelingt, entsprechende internationale Vereinbarungen für alle Industrieländer zu erreichen, soll das Reduktionsziel auf 30 % angehoben werden. Folglich scheint sich zwischenzeitlich das Thema Nachhaltigkeit wieder in den Vordergrund zu drängen. Damit soll sich die EU einer dreifachen Herausforderung stellen: Bekämpfung des Klimawandels, Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei gleichzeitiger Energiesicherheit. Zur Realisierung des übergeordneten Ziels formuliert die Kommission den Aktionsplan mit 10 Punkten.

1. Eine Verbesserung und Vollendung des Energiebinnenmarktes.

2. Eine Erhöhung der Fähigkeit von Mitgliedstaaten, sich gegenseitig im Fall von Energiekrisen zu helfen. Damit soll die Versorgungssicherheit erhöht werden. Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, sind die Unterstützung der Diversifizierung der Energieversorgung der einzelnen Mitgliedstaaten und eine Verbesserung des Systems der strategischen Ölreserven der EU.

3. Eine Verbesserung des europäischen Emissionshandels, um noch mehr Anreize für CO2- Reduzierungen und Investitionen in saubere Energieformen zu geben.

4. Ein Programm für Energieeffizienzmaßnahmen. Darunter fallen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Verkehr, bei elektrischen Geräten, Gebäuden, sowie der Wärme- und Stromerzeugung. Die Maßnahmen sollen durch internationale Vereinbarungen und mit Hilfe von steuerlichen Regelungen unterstützt werden.

5. Eine stärkere Verwendung von erneuerbaren Energien. Die Kommission formuliert das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Quellen an der Energieversorgung Europas von heute unter 7 % auf 20 % im Jahr 2020 zu erhöhen.

6. Eine Neu- und Weiterentwicklung von sauberen und effizienten Energietechnologien.

Der Entwurf des Aktionsplans der EU-Kommission definiert ein übergeordnetes energiepolitisches Ziel: die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990. Falls es der EU gelingt, entsprechende internationale Vereinbarungen für alle Industrieländer zu erreichen, soll das Reduktionsziel auf 30 % angehoben werden.

Damit soll sich die EU einer dreifachen Herausforderung stellen: Bekämpfung des Klimawandels, Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei gleichzeitiger Energiesicherheit. Zur Realisierung des übergeordneten Ziels formuliert die Kommission den Aktionsplan mit 10 Punkten.

Die 10 Punkte des Kommissionsentwurfs für den Aktionsplan zur Energiepolitik für Europa

1. Eine Verbesserung und Vollendung des Energiebinnenmarktes.

2. Eine Erhöhung der Fähigkeit von Mitgliedstaaten, sich gegenseitig im Fall von Energiekrisen zu helfen. Damit soll die Versorgungssicherheit erhöht werden. Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, sind die Unterstützung der Diversifizierung der Energieversorgung der einzelnen Mitgliedstaaten und eine Verbesserung des Systems der strategischen Ölreserven der EU.

3. Eine Verbesserung des europäischen Emissionshandels, um noch mehr Anreize für CO2- Reduzierungen und Investitionen in saubere Energieformen zu geben.

4. Ein Programm für Energieeffizienzmaßnahmen. Darunter fallen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Verkehr, bei elektrischen Geräten, Gebäuden, sowie der Wärme- und Stromerzeugung. Die Maßnahmen sollen durch internationale Vereinbarungen und mit Hilfe von steuerlichen Regelungen unterstützt werden.

5. Eine stärkere Verwendung von erneuerbaren Energien. Die Kommission formuliert das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Quellen an der Energieversorgung Europas von heute unter 7 % auf 20 % im Jahr 2020 zu erhöhen.

6. Eine Neu- und Weiterentwicklung von sauberen und effizienten Energietechnologien.

Anmerkungen

Das Original ist nur um einen einzigen eingeschobenen Satz ergänzt -- ansonsten Wort für Wort identisch.

Sichter



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624181846