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Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften

von Matthias Christoph Pröfrock

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Mcp/Fragment 031 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 17:14:58 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet (BC), Http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Dr. Söder, Prof. Dr. Prometheus, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 19-22
Quelle: http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf
Seite(n): 2, Zeilen: 6-10
Die Europäische Union ist kein Staat im klassischen Sinne. Als Staatenverbund in einem Mehrebenensystem gestuft organisierter öffentlicher Gewalt ist sie die konstitutionelle Antwort auf die wachsenden Defizite staatlicher Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der klassischen und neuer öffentlicher Aufgabenfelder [...]. Die Europäische Union ist kein Staat im klassischen Sinne [...]. Als Verfassungsverbund in einem Mehrebenensystem gestuft organisierter öffentlicher Gewalt ist sie die konstitutionelle Antwort auf die wachsenden Defizite staatlicher Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der klassischen und neuer öffentlicher Aufgabenfelder [...].
Anmerkungen
Sichter


[2.] Mcp/Fragment 031 25 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 17:17:28 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet (BC), Http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf, KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Dr. Söder, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 031, Zeilen: 25-29
Quelle: http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf
Seite(n): 2, Zeilen: 17-22
Mitgliedstaatliche Verfassungen und europäisches Primärrecht stehen nicht isoliert neben- oder übereinander, sondern sind eng miteinander verbunden. Sie bilden eine rechtliche Einheit, ein vielfältig- institutionell, personell, materiellrechtlich - verflochtenes System politischer Steuerung und Entscheidung auf mehreren Ebenen. Mitgliedstaatliche Verfassungen und europäisches Primärrecht stehen nicht isoliert neben- oder übereinander, sondern sind eng miteinander verbunden. Sie bilden eine rechtliche Einheit, ein vielfältig - institutionell, personell, materiellrechtlich - verflochtenes System politischer Steuerung und Entscheidung auf mehreren Ebenen, das am ehesten mit dem Begriff Verfassungsverbund zu kennzeichnen ist.
Anmerkungen

Der gleiche erste Satz befindet sich in Mcp/Fragment 213 12.

Sichter



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624172044