Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften
von Matthias Christoph Pröfrock
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Mcp/Fragment 031 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 17:14:58 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 31, Zeilen: 19-22 |
Quelle: http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf Seite(n): 2, Zeilen: 6-10 |
---|---|
Die Europäische Union ist kein Staat im klassischen Sinne. Als Staatenverbund in einem Mehrebenensystem gestuft organisierter öffentlicher Gewalt ist sie die konstitutionelle Antwort auf die wachsenden Defizite staatlicher Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der klassischen und neuer öffentlicher Aufgabenfelder [...]. | Die Europäische Union ist kein Staat im klassischen Sinne [...]. Als Verfassungsverbund in einem Mehrebenensystem gestuft organisierter öffentlicher Gewalt ist sie die konstitutionelle Antwort auf die wachsenden Defizite staatlicher Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der klassischen und neuer öffentlicher Aufgabenfelder [...]. |
|
|
[2.] Mcp/Fragment 031 25 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 17:17:28 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf, KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 031, Zeilen: 25-29 |
Quelle: http://whi-berlin.de/documents/whi-paper0299.pdf Seite(n): 2, Zeilen: 17-22 |
---|---|
Mitgliedstaatliche Verfassungen und europäisches Primärrecht stehen nicht isoliert neben- oder übereinander, sondern sind eng miteinander verbunden. Sie bilden eine rechtliche Einheit, ein vielfältig- institutionell, personell, materiellrechtlich - verflochtenes System politischer Steuerung und Entscheidung auf mehreren Ebenen. | Mitgliedstaatliche Verfassungen und europäisches Primärrecht stehen nicht isoliert neben- oder übereinander, sondern sind eng miteinander verbunden. Sie bilden eine rechtliche Einheit, ein vielfältig - institutionell, personell, materiellrechtlich - verflochtenes System politischer Steuerung und Entscheidung auf mehreren Ebenen, das am ehesten mit dem Begriff Verfassungsverbund zu kennzeichnen ist. |
Der gleiche erste Satz befindet sich in Mcp/Fragment 213 12. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624172044
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Plagin Hood, Zeitstempel: 20140624172044