von Matthias Christoph Pröfrock
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[1.] Mcp/Fragment 026 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 16:33:02 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/wiwieinf/wx.htm, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 26, Zeilen: 4-10 |
Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/wiwieinf/wx.htm Seite(n): 1, Zeilen: 2-5, 14-17 |
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Dem Staat ist der Schutz der Bürger anvertraut. Dabei geht es einmal um die Abwehr der
Feinde von außen und zum anderen um die Sicherung gegen Feinde von innen. Mit dem Rechtsdurchsetzungsrecht wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Staat seinen Bürgern die Rechtsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe verbietet. Einen Staat, der sich auf die Wahrnehmung der eben beschriebenen Aufgaben beschränkt, nennt man einen Minimalstaat oder auch einen Nachtwächterstaat. Die Güterversorgung ist in einem solchen System nicht Sache des Staates. |
Dem Staat ist der Schutz der Bürger anvertraut. Dabei geht es einmal um die Abwehr der Feinde von außen und zum anderen um die Sicherung gegen Feinde von innen. Die Abwehr der Feinde von außen verlangt die Errichtung eines Verteidigungssystems. Die Sicherung gegen die Feinde von innen führt zu solchen Rechtseinrichtungen wie dem Strafrecht, dem Recht der Gefahrenabwehr und dem Rechtsdurchsetzungsrecht. [...]
Einen Staat, der sich auf die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben beschränkt, nennt man einen Minimalstaat oder auch ein wenig abfällig einen Nachtwächterstaat. Ihm ist es nur um die Ruhe der Bürger getan, die in ihrem übrigen Wirken und Wollen frei sind. Namentlich die Güterversorgung ist in einem solchen System nicht Sache des Staates. |
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[2.] Mcp/Fragment 026 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 16:35:04 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Http://www.bpb.de/popup/popup druckversion.html?guid=RWMD40, KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 26, Zeilen: 12-16 |
Quelle: http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=RWMD40 Seite(n): 1, Zeilen: Kap. IV Zeile 6-13 |
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Seit Thomas Hobbes "Leviathan" von 1651 wird es als Ziel staatlicher Gewalt angesehen,
die Bedingungen eines Lebens in Sicherheit und die Befriedigung der individuellen Lebensbedürfnisse zu ermöglichen: "Die Aufgabe des Souveräns, ob Monarch oder Versammlung, ergibt sich aus dem Zweck, zu dem er mit der souveränen Gewalt betraut wurde, nämlich der Sorge für die Sicherheit des Volkes (...)“.95 95 zitiert nach Wolfgang Schäuble: Von der Schutzpflicht des Staates, in: Der Tagesspiegel vom 05.01.2007, http://www.tagesspiegel.de/meinung/archiv/05.01.2007/3003200.asp abgerufen am 04.05.2007 |
Seit Thomas Hobbes' "Leviathan" von 1651 wird es als Ziel staatlicher Gewalt angesehen, die Bedingungen eines Lebens in Sicherheit und die Befriedigung der individuellen Lebensbedürfnisse zu ermöglichen: "Die Aufgabe des Souveräns, ob Monarch oder Versammlung, ergibt sich aus dem Zweck, zu dem er mit der souveränen Gewalt betraut wurde, nämlich der Sorge für die Sicherheit des Volkes..." [10]
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Parteifreund Schäuble wird angeführt "zitiert nach", das würde inhaltlich vielleicht noch durchgehen. Die wortwörtliche Übernahme stammt aber von anderer Stelle. Bezeichnend auch, dass wieder einmal die Bundeszentrale für politische Bildung als Textlieferant herhalten muss. |
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[3.] Mcp/Fragment 026 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-24 16:37:28 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet (BC), Http://books.google.de/books?id=Zvui9lGletsC&pg=PA46, KomplettPlagiat, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 026, Zeilen: 16-19 |
Quelle: http://books.google.de/books?id=Zvui9lGletsC&pg=PA46 Seite(n): 46, Zeilen: 108-111 |
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Mit "Sicherheit" ist hier aber nicht die bloße Erhaltung des Lebens gemeint, sondern auch alle anderen Annehmlichkeiten des Lebens, die sich jedermann durch rechtmäßige Arbeit ohne Gefahr oder Schaden für den Staat erwirbt. | Mit "Sicherheit" ist hier aber "nicht die bloße Erhaltung des Lebens gemeint, sondern auch alle anderen Annehmlichkeiten des Lebens, die sich jedermann durch rechtmäßige Arbeit ohne Gefahr oder Schaden für den Staat erwirbt." (ebd.) |
Hobbes wird genannt, die Formulierung wird aus frühen Übersetzungen Hobbes zu stammen. Google Books liefert auch Werke von 1968 mit dieser wörtlichen Formulierung. Den Gutachtern hätte dieser Satz auffallen müssen. Gehört "Hobbes" für Staatsrechtler zu Allgemeinwissen wie Rilkes "Herbsttag" für Germanisten. |
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[4.] Mcp/Fragment 026 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-06-26 02:03:22 Plagin Hood | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet (BC), Http://www.bruehlmeier.info/staat 2.htm, Mcp, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 026, Zeilen: 20-27 |
Quelle: http://www.bruehlmeier.info/staat_2.htm Seite(n): 1, Zeilen: 59-65 |
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Rechtsetzung und das Wachen über die Einhaltung von Recht und Gesetz sind nach Pestalozzi direkte Aufgaben des Staates, die er selbst zu erfüllen hat. Daneben aber gibt es auch seiner Überzeugung nach nicht minder wichtige Aufgaben, die der Staat zwar nicht selber wahrnehmen, für deren Erfüllung er aber den erforderlichen rechtlichen Rahmen schaffen muss. Zu diesen indirekten Aufgaben gehört an vorderster Stelle die Sicherstellung der Bedürfnisbefriedigung. Pestalozzi betrachtet es nicht als die Aufgabe des Staates, dem Einzelnen die Bedürfnisbefriedigung abzunehmen, sondern sie ihm lediglich unter Wahrung der Menschenwürde zu ermöglichen.96
96 Brühlmeier, Arthur: Pestalozzis Anschauungen über Wesen und Funktion des Staates, http://www.bruehlmeier.info/staat_2.htm abgerufen am 04.05.2007] |
Rechtsetzung und das Wachen über die Einhaltung von Recht und Gesetz, damit sich die Menschen sicher fühlen können und ihr Eigentum unangetastet bleibt, sind nach Pestalozzi direkte Aufgaben des Staates, die er selbst zu erfüllen hat. Daneben aber gibt es seiner Überzeugung nach nicht minder wichtige Aufgaben, die der Staat zwar nicht selber wahrnehmen, für deren Erfüllung er aber den erforderlichen rechtlichen Rahmen schaffen muss.
Zu diesen indirekten Aufgaben gehört an vorderster Selle die Sicherstellung der Bedürfnisbefriedigung. Pestalozzi betrachtet es nicht als die Aufgabe des Staates, dem Einzelnen die Bedürfnisbefriedigung abzunehmen, sondern sie ihm lediglich unter Wahrung der Menschenwürde zu ermöglichen. |
wenige Abweichung/Umstellungen am Anfang. |
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