von Dr. Mareike Bonnekoh
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[1.] Mb/Fragment 136 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-25 08:18:42 Fret | Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 136, Zeilen: 12-16 |
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006 Seite(n): Rn 550, Zeilen: - |
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Ist einem Voice over IP-Nutzer allerdings einmal eine geographische Nummer zugeteilt, soll die nomadische Nutzung uneingeschränkt möglich sein, so dass der Kunde nach Zuteilung z. B. einer Münchener Nummer diese auch nutzen kann, wenn er sich in Hamburg aufhält.473
473 BNetzA, Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP (VoIP), a. a. O., Eckpunkt 1, S. 4 f. |
Allerdings soll die nomadische Nutzung uneingeschränkt möglich sein, sodass der Kunde nach Zuteilung seine Münchner Nummer auch nutzen kann, wenn er sich in Hamburg aufhält.573
573 BNetzA (oben Fn. 18), Eckpunkt 1. |
Ohne hinreichende Kennzeichnung. Im Eckpunkte-Papier findet sich auf S. 4f die Diskussion von Eckpunkt1: "VoIP-Dienste können geographische und nicht-geographische Nummern nutzen. Die Eckpunkte für Ortsnetzrufnummern werden vollständig umgesetzt." Das konkrete Beispiel findet sich dort jedoch nicht. Dies ist auch insofern relevant, als die Autorin an anderer Stelle technische Beispiele gern in ihren münsteraner Kontext versetzt. |
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