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Voice over IP. Rechtsprobleme der Konvergenz von Internet und Telefonie

von Dr. Mareike Bonnekoh

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[1.] Mb/Fragment 101 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-22 08:53:31 Fret
Fragment, Gesichtet, Holznagel Hombergs 2003, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 12-23
Quelle: Holznagel Hombergs 2003
Seite(n): 10, Zeilen: online; Gliederungspunkt III 2
Die DTAG bietet ihren Wettbewerbern bislang im IP-Bereich Vorleistungsprodukte an, bei denen sie den Internetverkehr ihrer T-DSL-Kunden an ihren Breitband Points-of-Presence (BB-PoP) übergibt. Es handelt sich hierbei um die Produkte T-DSL-ZiSP, ISP-Gate und OnlineConnect.355 Die Produkte haben gemeinsam, dass lediglich der Internetverkehr der T-DSL-Kunden übergeben wird und die Leistungen nicht die gesamte Verbindung bis zum endkundenseitigen Netzabschlusspunkt umfassen. Die Wettbewerber können auf Basis der angebotenen Vorleistungsprodukte keine eigenen DSL-Produkte anbieten, so dass es sich nicht um die Gewährung um Bitstrom-Zugang im hier zugrunde gelegten Sinne handelt. Um eigene DSL-Anschlüsse anbieten zu können, müssten die Vorleistungsprodukte der DTAG in der Weise erweitert werden, dass sie Zugang bis zum Netzabschlusspunkt auf der Endkundenseite ermöglichten.

355 Zu der Beschreibung der DTAG-Produkte vgl. insgesamt Schwarz-Schilling, Bitstream Access from a German Perspective, Vortrag bei der ETP vom 21.5.2003, Folie 12.

[...] Die DTAG bietet Wettbewerbern im IP-Bereich Vorleistungsprodukte an, bei denen sie den Internetverkehr ihrer T-DSL-Kunden an ihren Breitband Points-of-Presence (BB-PoP) übergibt. Im Einzelnen handelt es sich um die Produkte T-DSL-ZISP, ISP-Gate und OnlineConnect (ehemals T-Interconnect Online-Connect).17 [...]

Da jedoch bei all diesen Produkten nur der Internetverkehr der T-DSL-Kunden übergeben wird und die Leistungen somit nicht die gesamte Verbindung bis zum endkundenseitigen Netzabschlusspunkt umfassen, handelt es sich hier nicht um Bitstromzugang im oben skizzierten Sinne.19 Eigene DSL-Produkte können die Wettbewerber auf Basis der benannten Vorleistungen nicht anbieten.

Würden die DTAG-Produkte hingegen in der Weise erweitert, dass sie Zugang bis zum Netzabschlusspunkt auf der Endkundenseite ermöglichten, so könnten die Wettbewerber auch eigene DSL-Anschlüsse anbieten. [...]


17 Vgl. zu der Beschreibung der DTAG-Produkte insgesamt Schwarz-Schilling, Bitstream Access from a German Perspective, Vortrag bei der ETP v. 21.5.2003, Folie 12.
19 Anders noch Holznagel/Hombergs (o. Fußn. 9), S. ;41.

Anmerkungen

Die Quelle wird im gesamten Abschnitt nicht genannt.

Sichter
Strafjurist


[2.] Mb/Fragment 101 26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-22 09:01:37 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Hombergs 2003, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 26-29
Quelle: Holznagel Hombergs 2003
Seite(n): 10, Zeilen: online; Gliederungspunkt III 1
2.) Zugang auf ATM-Ebene

Bitstrom-Zugang auf ATM-Ebene bedeutet, dass die Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Endkunden mittels des Kupfer-Teilnehmeranschlusses und eine Übertragungsleitung [sic!] vom DSLAM356 bis zu einem Netzknoten des [ATM-Netzes des Incumbent geleistet werden.357 Dort wird der Verkehr an das zusammengeschaltete ATM-Netz des Wettbewerbers übergeben.]


356 Digital Subscriber Line Access Multiplexor.
357 Holznagel/Hombergs, MMR Beilage 10/2003, 9, 10.

1. Zugang auf ATM-Ebene

Bitstromzugang auf ATM-Ebene bedeutet, dass die Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Endkunden mittels des Kupfer-Teilnehmeranschlusses und eine Übertragungsleistung vom DSLAM bis zu einem Netzknoten des ATM-Netzes des Incumbent geleistet werden. Dort wird der Verkehr an das zusammengeschaltete ATM-Netz des Wettbewerbers übergeben.


9DSLAM steht für „Digital Subscriber Line Access Multiplexor”. Zu den technischen Grundlagen von Bitstromzugang vgl. Holznagel/Hombergs, MMR-Beil. 3/2003, 37, 38 f

Anmerkungen

Die praktisch wörtliche Übernahme bleibt als solche ungekennzeichnet. Fn.9 der Quelle befindet sich dort auf der vorhergehenden Seite bei einer ersten Nennung der erklärten Abkürzung.

Sichter
Strafjurist



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120822090705