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Voice over IP. Rechtsprobleme der Konvergenz von Internet und Telefonie

von Dr. Mareike Bonnekoh

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[1.] Mb/Fragment 099 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-05-29 10:54:29 Hindemith
BNetzA 2006, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
fret, Graf Isolan
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 5-26
Quelle: BNetzA 2006
Seite(n): 1, 2, Zeilen: 2-7, 31-33; 17-23
Die Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen343(Märkte-Empfehlung), führt in Ziffer 12 den Markt „Breitbandzugang für Großkunden“ auf. Im englischen Text der Märkte-Empfehlung lautet die Bezeichnung des Marktes „Wholesale broadband access“. Die deutsche Übersetzung, die den Begriff „Wholesale“ mit Großkunde wiedergibt, ist insoweit missverständlich, da unter dem Begriff „Wholesale“ die Vorleistungsebene zu verstehen ist.344 Der Markt umfasst Bitstrom-Zugang, der die Breitband-Datenübertragung in beiden Richtungen gestattet, und sonstigen Großkundenzugang, der über andere Infrastrukturen erbracht wird, wenn sie dem Bitstrom-Zugang gleichwertig sind.345

Nach mittlerweile allgemeinem Verständnis ist Bitstrom-Zugang ein Vorleistungsprodukt, das dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglicht und das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand erlaubt. Außerdem muss der Anbieter auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können.346 Diese Definition deckt sich weitgehend mit der auf europäischer Ebene verwendeten Definition, die die European Regulators Group (ERG) in einem gemeinsamen Standpunkt vom 2. April 2004347 festge[legt hat.]


343 Empfehlung 2003/311/EG (Märkte-Empfehlung), a. a. O.

344 Märkte-Empfehlung, a. a. O., Erwägungsgrund 6.

345 BNetzA, Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission, Festlegung der Präsidentenkammer, abrufbar unter <http://www.bundesnetzagentur.de /media/archive/7382.pdf>

346 Vgl. Anhang 3 der Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission, Festlegung der Präsidentenkammer, a. a. O.: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang.

347 Bitstrom-Zugang, Gemeinsamer Standpunkt der ERG vom 2. April 2004, abrufbar unter <http://erg.eu.int/doc/whatsnew/ erg_0333revl_bitstream_access_com mon_position.pdf>.

[S. 1, Z. 2-7]

Die vorliegende Untersuchung betrifft Ziffer 12 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen1 (im Folgenden: Märkte-Empfehlung). Unter Ziffer 12 ist folgender Markt aufgeführt: „Breitbandzugang für Großkunden“2. [...]

[S. 1, Z. 31-33]

Dieser Markt umfasst Bitstrom-Zugang, der die Breitband-Datenübertragung in beiden Richtungen gestattet, und sonstigen Großkundenzugang, der über andere Infrastrukturen erbracht wird, wenn sie dem „Bitstrom“-Zugang gleichwertige Einrichtungen bereitstellen. [...]

[S. 2, Z. 17-23]

1. Bitstrom-Zugang muss dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglichen und erlaubt das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand. 2. Der Anbieter muss auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können.

Diese Definition deckt sich auch mit den Bitstrom-Zugangsdefinitionen wie sie auf europäischer Ebene verwandt werden. So hat die European Regulators Group (ERG) in einem gemeinsamen Standpunkt vom 2. April 200410 die folgenden Hauptelemente von Bitstrom-Zugang definiert:


1 Empfehlung 2003/311/EG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 114 vom 8. Mai 2003, S.45

2 Nach dem englischen Text der genannten Empfehlung lautet die Bezeichnung des Marktes: Wholesale broadband access. Es ist darauf hinzuweisen, dass die deutsche Übersetzung, die den Begriff „Wholesale“ mit „Großkunde“ wiedergibt, missverständlich ist. Vielmehr ist hier unter dem Begriff „Wholesale“ die Vorleistungsebene zu verstehen.

10 Bitstromzugang, Gemeinsamer Standpunkt der ERG vom 2. April 2004 (Deutsche Fassung) ERG (03) 33rev1

Anmerkungen

Zwar wird die Quelle genannt, jedoch nicht deutlich gemacht, in welchem Ausmaß (wortwörtlich inkl. Literaturangaben) sie übernommen wurde.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[2.] Mb/Fragment 099 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-05 17:42:52 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
strafjurist
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 19-24
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn. 235
Nach mittlerweile allgemeinem Verständnis ist Bitstrom-Zugang ein Vorleistungsprodukt, das dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglicht und das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand erlaubt. Außerdem muss der Anbieter auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können.346

346 Vgl. Anhang 3 der Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission, Festlegung der Präsidentenkammer, a. a. O.: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang.

Dieser Begriff bezeichnet ein Zugangsprodukt, das dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglicht und das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand erlaubt. Vorteil eines solchen Zugangs ist, dass der Zugangsnachfrager direkten Zugriff auf den Datenstrom hat und dem Kunden gegenüber als Anbieter verschiedener Breitbandverbindungen auftreten kann. Im Gegensatz zu einem reinen Wiederverkaufsprodukt kann ein Anbieter damit seinem Endkunden gegenüber verschiedene eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Breitbandprodukte anbieten, ohne darauf angewiesen zu sein, dass die DTAG als Vorlieferant dieses Produkt in gleicher Weise und mit gleicher Bandbreite anbietet.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Das Fragment stellt eine Teildublette zu Fragment 099 05 dar.

Sichter
fret



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