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Voice over IP. Rechtsprobleme der Konvergenz von Internet und Telefonie

von Dr. Mareike Bonnekoh

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[1.] Mb/Fragment 072 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-09 16:16:25 Kybot
Fragment, Gesichtet, Mb, Meinberg Grabe 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 072, Zeilen: 03-10
Quelle: Meinberg Grabe 2004
Seite(n): 412, Zeilen: 15-21
Telekommunikation ist gem. § 3 Nr. 22 TKG „der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen“. Die alte Definition des § 3 Nr. 16 TKG 1996 wurde folglich weitgehend übernommen. Allein der Begriff „Nachricht“ wurde durch „Signal“ 236 ersetzt, was jedoch nicht zur Änderung des Anwendungsbereichs des TKG führt. Es kommt weder auf den Zweck noch auf den Inhalt der Telekommunikation an. 237

236 Ein Signal ist die physikalische Darstellung von Informationen, insbesondere von Daten. Man unterscheidet zwischen analogen und digitalen Signalen.

237 Säcker, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2006, § 3 Rn. 36; Lünenburger, in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, Kommentar, München 2002, § 3 Rn. 59 m. w. N.

Der Begriff der Telekommunikation ist in § 3 Nr. 22 TKG legaldefiniert. Dabei wurde § 3 Nr. 16 TKG-1996 weitestgehend übernommen, wobei allein der Begriff »Nachricht« durch »Signal« 45 ersetzt wurde. Zur Änderung des Anwendungsbereichs des TKG führt dies jedoch nicht. Die einzelnen begrifflichen Bestandteile der Vorschrift sind weitgehend selbsterklärend. Der Begriff der Telekommunikation beschreibt den technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen, wobei es weder auf den Zweck der Telekommunikation noch auf ihren Inhalt ankommt. 46

45 Ein Signal ist die physikalische Darstellung von Informationen, insbesondere von Daten. Nach dem Vorrat zulässiger Werte des Signalparameters und dem zeitlichen Auftreten von Werteänderungen unterscheidet man analoge und digitale Signale.

46 Lünenbürger, in: Scheurle/Mayen (Fn. 9), § 3 TKG Rdnr. 59 m. w. N.

Anmerkungen

Leichte Umarbeitungen und Umstellungen. Die Ähnlichkeit der Passagen ist gut erkennbar. Keine Quellenangabe.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman



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