von Dr. Mareike Bonnekoh
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[1.] Mb/Fragment 005 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-17 18:36:28 Fret | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Koenig Loetz Neumann 2004, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 5, Zeilen: 19-23 |
Quelle: Koenig Loetz Neumann 2004 Seite(n): 25, Zeilen: 10-12, 14-15 |
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Die Telekommunikationswirtschaft ist eine Netzwirtschaft. Aus dieser Netzinfrastruktur ergeben sich viele Besonderheiten des Telekommunikationssektors. Unter einem Telekommunikationsnetz versteht man in technischer Hinsicht die Gesamtheit der Infrastruktureinrichtungen, die zur Signalübertragung genutzt werden.11
11 Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, S. 25. |
[Seite 25, Zeilen 10-12]
Die Telekommunikationswirtschaft ist eine Netzwirtschaft, deren faktisch-technischer Ausgangspunkt die Telekommunikationsnetze sind. Aus diesen Netzinfrastrukturen ergeben sich die Besonderheiten dieses Sektors. [Seite 25, Zeilen 14-15] Unter einem Telekommunikationsnetz versteht man dabei die Gesamtheit der Infrastruktureinrichtungen, die zur Signalübertragung genutzt werden. |
Praktisch der gesamte Textbestand (bis auf die Einfügung "in technischer Hinsicht") ist übernommen. Der Fußnote ist weder die fast wörtliche Übernahme zu entnehmen, noch die Tatsache, dass sich das Zitat nicht nur auf den vorhergehenden Satz bezieht, sondern auf drei Sätze. Die Fußnote steht weiterhin auch nicht an einem Absatzende, so dass nicht argumentiert werden kann, dass damit der gesamte Absatz "abgegolten" werden sollte. |
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