VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 4. Oktober 2014) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 1 Einleitung
  • 1.1 Herzkreislaufstillstand und kardiopulmonale Reanimation
  • 1.1.1 Häufigkeit und Relevanz (S. 1): Seite 1
  • 1.1.2 Definition und zugrundeliegende Ursachen (S. 2): Seite 2
  • 1.1.3 Therapie (S. 2-10): Seiten 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
  • 1.1.4 Komplikationen (S. 10): Seite 10 – [vollständig]
  • 1.1.5 Prognose (S. 10-11): Seiten 10, 11 – [vollständig]
  • 1.2 Das Postreanimationssyndrom (S. 11-12): Seite 11
  • 1.2.1 Pathophysiologie
  • 1.2.1.1 Globale Folgen der Ischämie und Sauerstoffschuld (S. 13-14): Seite 13
  • 1.2.1.2 Ischämische Hirnschädigung und Ischämie-Reperfusionsschaden (S. 14): Seite 14
  • 1.2.1.4 Inflammationsreaktion (S. 15): Seite 15 – [vollständig (wörtlich)]
  • 1.2.1.5 Gerinnungsaktivierung (S. 15): Seite 15 – [vollständig (wörtlich)]
  • 1.2.1.6 Zusätzliche Faktoren für schlechtes neurologisches Outcome (S. 15-16): Seite 16
  • 3 Material und Methoden
  • 3.5 Statistik (S. 32-34): Seite 33
  • 5 Diskussion [Anf.] (S. 44): Seite 44
  • 5.1 Patientenkollektiv (S. 44-45): Seiten 44, 45 – [vollständig]
  • 5.2 Das Postreanimationssyndrom
  • 5.2.2 Rolle der endothelialen Glykokalyx (S. 46-50): Seite 49.

Herausragende Quellen[]

  • Wikipedia (Herz-Lungen-Wiederbelebung): Die Quelle ist nicht genannt, trotzdem gibt es weitläufige Übernahmen im Einleitungsteil der untersuchten Arbeit.
  • Feldbrügge (2011): Diese ebenfalls in Freiburg angefertigte Dissertation wird in der untersuchten Arbeit nicht genannt, ist aber Quelle weitläufiger Übernahmen.

Herausragende Fundstellen[]

  • Fragment 045 01: eine weitläufige, fast wörtliche Übernahme im Diskussionsteil der untersuchten Arbeit. Die Quelle bleibt ungenannt.
  • Fragment 005 01: eine ganzseitige Übernahme aus der Wikipedia, die ungenannt bleibt.

Andere Beobachtungen[]

  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 (PDF der Ordnung in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 30. November 2011) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 1 Verleihung des Doktorgrades
    "(1) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit."
  • § 7 Die Dissertation
    "(1) Die Dissertation muß in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern."
  • § 8 Meldung und Zulassung zur Doktorprüfung
    "(1) Die Dissertation ist dem Promotionsausschuß in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Beizufügen sind: [...]
    3. eine eidesstattliche Versicherung gemäß der Anlage zu dieser Promotionsordnung;"
  • § 17 Führung und Aberkennung des Doktorgrades
    "(3) Der Doktorgrad kann durch den Promotionsausschuß wieder entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erlangt worden ist. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen."
  • Anlage (zu 8 Absatz 1 Nr. 3)
    "Die eidesstattliche Versicherung ist in der Regel schriftlich abzugeben. Die Möglichkeit einer Aufnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Niederschrift bleibt unberührt. Die schriftliche Erklärung hat folgenden Wortlaut:
    'Eidesstattliche Versicherung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 3 der Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät
    1. Bei der eingereichten Dissertation zu dem Thema
    _________________________________________________________
    handelt es sich um meine eigenständig erbrachte Leistung.
    2. Ich habe nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und mich keiner unzulässigen Hilfe Dritter bedient. Insbesondere habe ich wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommene Inhalte als solche kenntlich gemacht. Niemand hat von mir unmittelbar oder mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen.
    3. [...]
    4. Die Richtigkeit der vorstehenden Erklärungen bestätige ich.
    5. Die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt.
    Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit erklärt und nichts verschwiegen habe. [...]'"
  • Auf Seite 91 der Dissertation findet sich eine "Eidesstattliche Erklärung". Darin heißt es u.a.:
    "Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet. Insbesondere habe ich hierfür nicht die entgeltliche Hilfe von Vermittlungs- beziehungsweise Beratungsdiensten (Promotionsberater oder anderer Personen) in Anspruch genommen. Niemand hat von mir unmittelbar oder mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen."

Statistik[]

  • Es sind bislang 26 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 54 Seiten im Hauptteil. Auf 19 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 35.2 % entspricht.
    Die 54 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 35
0 % - 50 % Plagiatsanteil 7
50 % - 75 % Plagiatsanteil 2
75 % - 100 % Plagiatsanteil 10
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 18 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 4. Oktober 2014.