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Befassung der Universität Hannover mit Plagiatsvorwürfen gegen Loukas Mistelis[]

Professor Helmut Weber hat freundlicherweise Einsicht in seine Korrespondenz mit der Universität Hannover aus den Jahren 2001-2002 gewährt, die sich mit Plagiatsvorwürfen gegen Dr. Mistelis befasst. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass weder Herr Weber noch Personen aus dem Umkreis der Universität Hannover die aktuelle Dokumentation auf VroniPlag initiiert haben.

Aus der Korrespondenz ergibt sich folgendes Bild:

Helmut Weber schreibt im September 2001 dem Dekan der Juristischen Fakultät, er sei von mehreren Kollegen angesprochen worden, er möge einmal die Dissertation von Loukas Mistelis genauer mit seiner eigenen vergleichen. Daraufhin habe er nicht nur starke Ähnlichkeiten in „Quellen, Stoffauswahl, Gedankenführung, Bewertungen“ gefunden, sondern auch zahlreiche wörtliche Übernahmen, die teils gar nicht, teils unzulänglich etwa mit „vgl. Weber“ gekennzeichnet seien. Dem Schreiben fügt er Kopien beider Bücher bei, in denen übereinstimmende Textstellen jeweils mit Verweis auf die Seitenzahl im anderen Buch gekennzeichnet sind. Er bittet den Dekan um seine Einschätzung des Sachverhalts.

Der Dekan bittet im Oktober 2001 Loukas Mistelis um eine Stellungnahme an sich und an Helmut Weber, die Loukas Mistelis November 2001 schickt, allerdings nur an den Dekan. Darin erwähnt der Verfasser seine zahlreichen Verweise auf Weber und bestreitet, „daß ich Passagen der Dissertation von Helmut Weber verwendet habe, ohne eine angemessene Referenz in den Fußnoten aufzunehmen. Sollte es sich dennoch um gewisse Ähnlichkeiten handeln, waren diese nicht beabsichtigt“. Sollte er „die eine oder andere Referenz in meinen Fußnoten oder im Text vergessen haben, so handelt es sich um ein Versehen.“

Der Vorfall wird im Dezember 2001 im Professorium besprochen. (Das Professorium besteht aus Professoren und sonstigen habilitierten Mitgliedern der Fakultät. Es ist kein Organ der Universität und hat dementsprechend auch keine Entscheidungsbefugnis.) Dort wird der Wunsch geäußert, nicht im Fakultätsrat ein formelles Verfahren einzuleiten, sondern die Angelegenheit einvernehmlich zwischen den Beteiligten zu regeln. Der Dekan teilt dies Helmut Weber im Januar 2002 mit der Bitte mit, im direkten Gespräch mit Loukas Mistelis eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.

Helmut Weber informiert den Dekan im Februar 2002, dass Loukas Mistelis mit ihm keinen Kontakt aufgenommen habe. Er führt mehrere Beispiele an, in denen die Arbeit von Mistelis sich mit der seinen inhaltlich und vom Wortlaut vollständig oder weitgehend deckt, ohne dass diese Übernahmen gekennzeichnet sind, darunter Fragment_027_06 und Fragment_085_05. Er weist darauf hin, dass „schon wenige Stichproben, beschränkt auf Bücher, die ich in meinem Arbeitszimmer gerade greifbar stehen habe“, die Vermutung nahe legen, dass die Übernahmen sich nicht auf seine Arbeit beschränken. Dabei nennt er Übernahmen von Grundmann (Fragment_168_12), Heyn (Fragment_215_12) und Boguslawskij (Fragment_170_11). Es verstärke sich bei ihm der Eindruck, dass es sich bei der Arbeit „in nicht unwesentlichem Umfang um eine Collage aus Versatzstücken“ handele. Zudem verweist er auf § 4 Abs. 2 lit. 3 der Promotionsordnung. (Diese verlangt eine verbindliche Erklärung, dass „nur die angegebenen Quellen benutzt und dem Schrifttum wörtlich oder sinngemäß entnommene Stellen kenntlich gemacht wurden“). Als urheberrechtliche „Mindestlösung“ erwähnt er das Einkleben eines klarstellenden Vermerks im beanstandeten Buch. Er bittet den Dekan um die Einleitung eines Verfahrens im Sinne der Empfehlung Nr. 8 der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von 1998 oder eines anderen geeigneten Verfahrens.

Der Dekan unterrichtet im März 2002 die Ethik-Kommission der Universität Hannover von dem Vorfall. Diese kommt im April 2002 zu dem Schluss, dass der Vorwurf gerechtfertigt ist, „dass Herr Dr. Mistelis ganze Sätze oder Absätze wörtlich oder geringfügig paraphrasiert ohne Quellenangabe aus [Helmut Webers] Dissertation übernommen“ habe. Die Kommission empfiehlt, dass Loukas Mistelis sich bei Helmut Weber entschuldigen möge, und bittet weiterhin den Dekan, diesem gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass der Fachbereich die Position der Ethik-Kommission teilt. Die Kommission könne sich vorstellen, dass die Angelegenheit damit erledigt sei. Die Restauflage mit einem klarstellenden Einkleber zu versehen „scheint uns wenig wirksam zu sein“. Mögliche Übernahmen aus anderen Arbeiten habe die Ethik-Kommission nicht untersucht, da dies „ggf. nur durch Fachleute zu klären“ sei.

Der neue Dekan spricht, auch im Namen des Fachbereichs, im Mai 2002 Helmut Weber sein Bedauern über den Vorfall aus und schlägt vor, „dass ein kompetentes Mitglied unseres Fachbereichs … das Buch von Herrn Mistelis rezensiert und bei dieser Gelegenheit auf das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn Mistelis in gehöriger Form und mit ausgewählten Beispielen hinweist“.

Helmut Weber geht auf diesen Vorschlag ein und lässt dem prospektiven Rezensenten auf dessen Wunsch weitere Informationen zukommen.

Diese Rezension wird aber nicht geschrieben, jedenfalls nicht veröffentlicht.

Loukas Mistelis ist der Empfehlung der Ethik-Kommission bis heute nicht nachgekommen.




Diese Darstellung entspricht dem von mir wahrgenommenen Sachverhalt. Es ist insofern bedauerlich, dass Herr Mistelis der Aufforderung nicht nachgekommen ist, sich bei Herrn H. Weber förmlich zu entschuldigen. Es ist ebenso bedauerlich, dass das mit der Rezensierung beauftragte Fakultätsmitglied Prof.Dr. Christian W. diese Rezension nie erstellt hat warum auch immer. Es hätte sich aus Sicht von Herrn H. Weber insofern auch angeboten, der Angelegenheit weiter nachzugehen. Ebenso ist es bedauerlich, dass die Juristische Fakultät der Universität Hannover diese Verfahren dann nicht wieder aufgenommen hat, um den hohen wissenschaftlichen Ansprüchen, die diese Fakultät an sich selbst stellt, gerecht zu werden.

2.05.2012

W.W.

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