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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 212, Zeilen: 14-17
Quelle: Makarov 1963
Seite(n): 168-169, Zeilen: S. 168: 25-26, S. 169: 16-17
In einigen Gerichtsentscheidungen wird schon die Auslegung von inländischen oder ausländischen Sachnormen als Qualifikation bezeichnet.[FN 7] In anderen Entscheidungen wird die Auslegung eines Anknüpfungsbegriffes als Qualifikation bezeichnet.[FN 8] In einigen Gerichtsentscheidungen wird schon die Auslegung von inländischen oder ausländischen Sachnormen als Qualifikation bezeichnet.


[S. 169]
...

In anderen Entscheidungen wird die Auslegung eines Anknüpfungsbegriffes als Qualifikation bezeichnet.

Anmerkungen

Kein Verweis auf Makarov. Der Verfasser übernimmt aus dem hier ausgelassenen Fließtext von Makarov fünf Gerichtsentscheidungen als Belege in seine Fußnoten 7 und 8, ergänzt diese aber durch mehrere weitere Entscheidungen; daher werden diese nicht als Plagiat gewertet.

Sichter
Hotznplotz