c. Autolimitierte Sachnormen/ Eingriffsnormen und Qualifikation
Moderne Kollisionsrechtssysteme haben ihre eigene Janusköpfigkeit. Die „normale“ Methode zur Auffindung des anwendbaren Rechts hat stets die Masse von Rechtsnormen durch mehr oder weniger allseitige Regeln zur Anwendung [berufen.]
|
2. Ordre-public-Gesetze und Systeme „autolimitierter Sachnormen“
Was auch immer als „normale“ Methode zur Auffindung des anwendbaren Rechts gelten sollte, stets wurden der Masse von Rechtsnormen, die durch mehr oder weniger „allseitige“ Regeln berufen wurden, solche gegenübergestellt, die „außerhalb“ dieses Kollisionsrechts standen, ...
Diese „Janusköpfigkeit“ der Systeme ist es, mit der die Theorie des internationalen Privatrechts bis heute immer wieder zu kämpfen hat109.
|