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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 2-6 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 204, Zeilen: 14-15, 18-21 |
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Hinzu kommen Varianten und Kombinationen beider Wege. Unter Wortaspekten gesehen: Die Qualifikation lege fori hat ihre Wurzeln in einer positivistisch-nationalistischen Grundhaltung;[FN 23] die lege causae-Qualifikation und die autonomen Orientierungen sind Ausdruck einer internationalistischen Grundhaltung.[FN 24] [...] [FN 25]
[FN 23] Cf. supra. Kapitel III 2 a und Fn. 31. [FN 24] Cf. supra. Kapitel IV 1, 5 und Fn. 32. [FN 25] Cf. Weber, a.a.O., S. 204-214, 231-245; [...] |
(Hinzu kommen dann Varianten und Kombinationen dieser drei hauptsächlichen Richtungen.) [...] wobei die positivistische (nationalistische) Grundströmung sich in der Qualifikation lege fori äußern soll, während die Qualifikation lege causae oder die autonome Qualifikation oder beide Ausdrucksformen einer internationalistischen Grundhaltung sein sollen. |
Im weiteren Verlauf gibt es einen unspezifischen Verweis auf Weber (1986). Die vorliegende wörtliche Übernahme wird aber in Art und Umfang dadurch nicht spezifiziert. |
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