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Untersuchte Arbeit: Seite: 170, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Capatina 1994 Seite(n): 477, Zeilen: 9-12 |
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[Weil die hier angeführten Bestimmungen eine Qualifikation] lege causae nur ausnahmsweise gestatten, um die Prädominanz der lex fori abzubauen, dürfen sie nicht über den von ihnen umschriebenen Anwendungsbereich hinaus erweiternd ausgelegt werden.[FN 116]
[FN 116] So CAPATINA [sic], ibid., S. 476f. |
Weil die hier angeführten Bestimmungen eine Qualifikation lege causae nur ausnahmsweise gestatten, um die Prädominanz der lex fori abzubauen, dürfen sie nicht über den von ihnen umschriebenen Anwendungsbereich hinaus erweiternd ausgelegt werden. |
Die letzten drei Zeilen der in Fragment_169_08 dokumentierten Übernahme. |
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