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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 23-27
Quelle: Boschiero 1996
Seite(n): 146, Zeilen: Spalte 1, 47-52
Im Hinblick auf die Verweisung eines fremden IPR auf das Recht eines dritten Staates hat der italienische Gesetzgeber die frühere gesetzliche Regelung (übrigens in Übereinstimmung mit einem gefestigten Grundsatz der Rechtsprechung) bekräftigt. Das neue Gesetz enthält nichts Neues über Qualifikation:[FN 87]

[ [Fn 87] Cf. Boschiero, Die Reform des italienischen IPR-Systems, ZfRV 37 (1996), S. 143-152 (146).]

[...] im Hinblick auf die Verweisung des fremden IPR auf das Recht eines dritten Staates, hat der Gesetzgeber die frühere gesetzliche Regelung (übrigens in Übereinstimmung mit einem gefestigten Grundsatz der Rechtsprechung) bekräftigt. Das Gesetz sagt jedoch nichts über Qualifikation, [...]
Anmerkungen

Fußnote 87 verweist auf "Cf. BOSCHIERO". Die fast wörtliche Übernahme ist aber weder gekennzeichnet, noch für den Leser naheliegend. Fortsetzung in Fragment_162_04.

Sichter
(PlagProf:-))