|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 11-20 |
Quelle: Makarov 1978 Seite(n): 8, Zeilen: 18-26 |
---|---|
Das Wort „Qualifikation“ findet sich in dem in der Wissenschaft meistgebrauchten Sinn „der Subsumtion unter eine Kollisionsnorm“ in wenigen Gesetzen (cf. Tabelle A). Zumeist beschränken sich Kodifikationen wie z.B. die portugiesische (Art. 15) darauf, den Ausdruck eines bestimmten Problems der sekundären Qualifikation zu bestimmen, nämlich die Auswahl anwendbarer Normen innerhalb des maßgebenden Rechts. Andere Rechtsordnungen, wie die brasilianische (Artt. 8, 9 Einführungsgesetz zum ZGB) lassen die Bedeutung des Wortes im Ungewissen. Künftige Gesetze werden die umstrittene Vokabel besser vermeiden, zumal die einschlägigen Fragen kaum mit einer knappen gesetzlichen Regel zu beantworten sind.[FN 7]
[ [FN 7] NEUHAUS, in MAKAROV, a.a.O. (Fn. 1), S. 8.] |
c) Das Wort „Qualifikation“ findet sich in dem wissenschaftlich meistgebrauchten Sinn der Subsumtion unter eine Kollisionsnorm (vgl. dazu II) in keinem einzigen Gesetz. Vielmehr beschränkt Portugal (Art. 15) den Ausdruck auf ein bestimmtes Problem der sekundären Qualifikation, nämlich die Auswahl der anwendbaren Normen innerhalb des maßgebenden Rechts (vgl. XII 4 b), und im brasilianischen Recht (Artt. 8, 9) bleibt die Bedeutung des Wortes ungewiß. Künftige Gesetze werden die umstrittene Vokabel wohl besser vermeiden, zumal die einschlägigen Fragen kaum mit einer knappen gesetzlichen Regel zu beantworten sind. |
Fußnote 7 verweist auf die Quelle. Der genaue Umfang und dass teilweise, zB. der komplette letzte Satz, wörtlich übernommen wurde, ist nicht ausgewiesen. |
|