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Untersuchte Arbeit: Seite: 101, Zeilen: 101-103 |
Quelle: Grundmann 1985 Seite(n): 4, Zeilen: 107-109, 110 |
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Bei der dritten Qualifikationsfrage tauchen zwei Fragen auf: ob das unbekannte Institut des ausländischen Rechts vom deutschen Kollisionsrecht erfaßt wird, und wie, d.h. von welcher Kollisionsnorm, es erfaßt wird. | Bei der dritten Qualifikationsfrage tauchten zwei Fragen auf: ob das unbekannte Institut des ausländischen Rechts vom deutschen Kollisionsrecht erfaßt wird [...] und wie, d.h. von welcher Kollisionsnorm, es erfaßt wird. |
Der Text folgt einer etwas längeren, ebenso wörtlichen Übernahme. Diese beinhaltet weitgehend drei Überschriften im Lehrbuch von Kegel, auf den in dieser Fußnote (allein) verwiesen wird. Der hier wiedergegebene Satz wird nicht erkennbar mit Grundmann in Verbindung gebracht. |
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