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Untersuchte Arbeit: Seite: 94, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Steindorff 1958 Seite(n): 58, Zeilen: 6-7, 9-11, 101-104 |
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KAHN und BARTIN haben, wie schon gezeigt worden ist, die von SAVIGNY begründete Fragestellung des internationalen Privatrechts beibehalten. Sie strebten eine Qualifikationslösung an, die der Aufgabenstellung SAVIGNYS gerecht würde. Bemerkenswerterweise weist RlGAUX aber auch darauf hin, daß es sich bei der ursprünglichen Stellung des Qualifikationsproblems um einen Versuch zur Nationalisierung der Rechtsverhältnisse gehandelt habe, der den heutigen Bedürfnissen des Kollisionsrechts nicht mehr entspreche.[FN 17]
[FN 17] Ibid., Rn. 312, S. 480-484 (481f.). |
Kahn und Bartin haben, wie schon gezeigt worden ist, die von Savigny begründete Fragestellung des internationalen Privatrechts beibehalten. [...] Vielmehr erstrebten sie eine Qualifikationslösung, die der Aufgabenstellung Savignys
gerecht würde[FN 1]. [FN 1] Rigaux, S. 481 f., weist richtig darauf hin, daß es sich bei der ursprünglichen Stellung des Qualifikationsproblems um einen Versuch zur Nationalisierung der Rechtsverhältnisse gehandelt hat, der den heutigen Bedürfnissen des internationalen Privatrechts nicht mehr entspreche. |
Fließtext und Fußnote 1 werden nahezu wörtlich übernommen, der Verweis auf Rigeaux ergänzt. Kein Verweis auf Steindorff. |
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