VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 75, Zeilen: 1-2
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 147, Zeilen: 10-12, 15-18
[Er ist der Ansicht, daß es keine einheitliche Qualifikations-]methode für alle Fälle gäbe. Das liege letzlich [sic] an der Struktur der Kollisionsnormen.[58]

[58] Im allgemeinen sei nach der lex fori zu qualifizieren, gelegentlich aber auch gemäß der lex causae (Ibid, S. 77-84.). Wenn eine Kollisionsnorm so beschaffen sei, daß sie ihre Voraussetzungen und ihre Wirkungen zugleich bezeichne, dann sei nach der lex causae zu qualifizieren (Id., S. 82f.)

Er ist der Ansicht, daß es keine einheitliche Qualifikationsmethode für alle Fälle gibt. Im allgemeinen sei nach der lex fori zu qualifizieren, gelegentlich aber auch gemäß der lex causae[78]: [...] Je nach Struktur der Kollisionsnorm[80] sei aber anders zu entscheiden. Wenn eine Kollisionsnorm so beschaffen sei, daß sie ihre Voraussetzungen und ihre Wirkungen zugleich bezeichne, dann sei nach der lex causae zu qualifizieren.

[78] Lewald, Règles, S. 77f.

[80] Kritisch dazu Sauser-Hall, règles, S. 45f.

Anmerkungen

Webers Text wird gerafft und zum Teil in eine Fußnote verlagert. Weber wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt.

Sichter
(PlagProf:-)) Hindemith