VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, PlagProf:-), Hindemith, WiseWoman, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 1-6, 8-15, 115-120
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 167-169, Zeilen: S. 167, 19-21 - S. 168, 1.3-4.7.9-11.16-17.19-21.22-23, S. 169, 2-9
BECKETT wählt den Begriff classification, weil für ihn die Einordnung des Qualifikationsgegenstandes (Tatsachen, Normen oder Rechte) in die kollisionsrechtlichen Kategorien im Vordergrund steht.[FN 140] Er befaßt sich ausführlich mit dem Aspekt des Qualifikationsstatuts, nicht aber mit anderen Fragen des Gesamtproblems;[FN 141] für ihn ist Klassifikation in jedem kollisionsrechtlichen Fall notwendig und stellt ein fundamentales Problem des IPR dar.[FN 142] [...] in der Klassifikation auf der Basis der Rechtsvergleichung und analytical jurisprudence.[FN 143] Sein Ansatz erscheint bei gleicher Zielsetzung praktikabler und realistischer als der RABELS. Was die Schärfe der analytischen Betrachtung angeht, bleibt er hinter RABEL zurück.[FN 144]

Im Gegensatz zu BECKETT hat sich der Kanadier FALCONBRIDGE nicht mit einem Aufsatz begnügt, sondern lieferte seinen Lesern eine Salve von Artikeln,[FN 145] in denen er sich der Qualifikation aus immer neuen Perspektiven näherte und die für wechselnde Leserschaften gedacht waren.[FN 146]

[FN 140] Schon auf der ersten Seite der veröffentlichten Fassung seines „speziellen“ Vortrages (special university lecture) am King's College London setzt er sich mit der terminologischen Frage auseinander (S. 46, Fn. 3). Ferner spricht er sich für analytical jurisprudence aus.

[FN 141] Cf. BECKETT, a.a.O. (Kapitel II, Fn. 11), S. 49-81 m.w.N. über die Rechtsprechung. [...]

[FN 142] Ibid. S. 46, 81. [...]

[FN 143] Seine eigene Ansicht gibt er auf S. 58-60. Über RABEL s. infra, Kapitel IV 1 a.

[FN 144] Cf. WEBER, a.a.O., S. 168, und besonders kritisch MENDELSSOHN BARTHOLDY, B.Yb.I.L. 1935, passim.

[FN 145] Cf. a.a.O. (Kapitel II, Fn. 71), seine beiden Artikel in der englischen L.Q.R. und in der Can. Bar Rev., beide 1937 und FACONBRIDGE [sic], Renvoi, Characterization und [sic] Acquired Rights, Can. Bar.[sic] Rev. 17 (1939), S. 369-398; DERS., Renvoi and the Law of the Domicile, Can. Bar Rev. 19 (1941), S. 311-341 (334-341), DERS., Conflict Rule and Characterization of Question, Can. Bar Rev. 30 (1952), S. 103-119.

[FN 146] Cf. Weber, a.a.O., S. 168-170.

[Seite 167]

BECKETT wählt den Begriff classification[FN 222], weil für ihn die Einordnung von Tatsachen, Normen oder Rechten (näher auf den Qualifikationsgegenstand geht er nicht ein) in die kollisionsrechtlichen Kategorien im Vorder-

[Seite 168]

grund steht[FN 223]. [...] für BECKETT, daß Klassifikation in jedem IPR-Fall notwendig und ein fundamentales Problem des IPR sei[FN 224].

[...] zur kurzen Skizzierung seiner eigenen Ansicht [FN 225] [...] die auf der Basis der Ergebnisse der Rechtsvergleichung gewonnen werden - BECKETT spricht insoweit von analytical jurisprudence, [...] BECKETTS Ansatz ist daher bei gleicher Zielsetzung wohl praktikabler und realistischer als der RABELS, [...] Was die Schärfe der analytischen Betrachtung angeht[FN 229], bleibt er allerdings weit hinter RABEL zurück [...]; er befaßt sich auch fast ausschließlich mit dem Aspekt des Qualifikationsstatuts, nicht mit anderen Teilfragen des Gesamtproblems.

[S. 169]

[...] war der Kanadier John FALCONBRIDGE[FN 231]. Im Gegensatz zu BECKETT hat er sich auch nicht mit einem Aufsatz zur Darlegung seiner Ansicht begnügt, sondern konfrontierte sein Publikum mit einer ganzen Salve von Artikeln, in denen er sich der Qualifikation unter immer wieder neuen Aspekten annäherte, für eine immer wieder andere Leserschaft.

Unter seinen zahlreichen Schriften[FN 232] seien hier herausgehoben seine beiden Artikel in der englischen Law Quarterly Review[FN 233] und in der Canadian Bar Review[FN 234], beide 1937]

[FN 223] BECKETT, Question, S. 46.

[FN 224] S. 46, 81.

[FN 225] S. 58-60.

[FN 231] Zu seiner Person s. [CULP], S. 892.

[FN 233] FALCONBRIDGE, Characterization.

[FN 234] FALCONBRIDGE, Examples.

Anmerkungen

Patchwork aus einer Vielzahl von textidentischen Originalzeilen. Einzig die Reihenfolge wird einmal verändert und die Fußnoten enthalten vereinzelt Ergänzungen. Bei Fußnote 144 erfolgt ein erster Hinweis auf die eigentliche Quelle, wobei potentielle Leserinnen und Leser dies aufgrund des bis dahin vom Autoren demonstrierten Einsatzes von Quellenverweisen einzig auf die letzte Aussage und nicht auf den gesamten Abschnitt beziehen. Ähnliches gilt für den zweiten Verweis in Fußnote 146.

Dieselbe Passage von Weber wurde schon in Fragment_027_06 ohne hinreichende Kennzeichnung übernommen.

Sichter
(Graf Isolan) PlagProf:-), WiseWoman, Frangge