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Untersuchte Arbeit: Seite: 57, Zeilen: 109-114 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 185, Zeilen: 19-21, 110-114 |
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[FN 131] MEIERHOF, La portée des qualifications en droit international privé, 1938. Er gliedert seine Darstellung der verschiedenen Lehrmeinungen nach ihrer Nähe oder Ferne zur Lehre BARTINS: er bildet eine Gruppe von Vertretern der „klassischen Theorie“ (BARTIN), eine Gruppe, die nur dadurch gekennzeichnet sei, daß es sich um Gegner der klassischen Theorie handele (DESPAGNET, RABEL, FRANKENSTEIN und NEUNER vereint!) und eine dritte „mittlere Gruppe“ (z.B. BECKETT) | MEIERHOF zum Beispiel gliedert seine Darstellung der verschiedenen Lehrmeinungen nach ihrer Nähe oder Ferne zur Lehre BARTINS[FN 354].
[FN 354] MEIERHOF bildet eine Gruppe von Vertretern der 'klassischen Theorie' (BARTIN), eine Gruppe, die nur dadurch gekennzeichnet ist, daß es sich um Gegner der klassischen Theorie handele (wodurch sich in dieser Gruppe so unterschiedliche Lehren wie die von DESPAGNET, RABEL, FRANKENSTEIN und NEUNER vereint finden) und eine dritte, 'mittlere' Gruppe (zu der MEIERHOF beispielsweise Beckett rechnet [...]) |
Weber wird in der nächsten Fußnote 132 erwähnt, die sich aber nicht auf Meierhof bezieht. Bei Weber finden sich die Fußnote (und ihr Bezugssatz) in fast identischer Form. |
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