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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 113-118 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 63, Zeilen: 3-8, 111-112 |
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[FN 84] PRUDHOMME, La loi territoriale et les traités diplomatiques devant des jurisdictions des états contractants. Paris 1910, S. 118-121, 126f, 328-33, der mit seiner Studie einen Beitrag zur Auslegung und Anwendung diplomatischer Vertäge [sic!] vor den Gerichten der vertragschließenden Staaten leistet und damit der Qualifikationsmethode einige Aufmerksamkeit schenkt. Er unterscheidet dabei zwei Teilvorgänge, bei deren ersterem er von qualifier, beim zweiten von classer spricht. (S. 120) | Unter den Franzosen, die sich in den Spuren BARTINS bewegen, ist noch André PRUDHOMME zu nennen, [...]. Seine thèse zur Auslegung und Anwendung von diplomatischen Verträgen vor den Gerichten der vertragschließenden Staaten[FN 86] ist hier insoweit bemerkenswert und über BARTIN hinausgehend, als er der Qualifikationsmethode einige Aufmerksamkeit schenkt und dabei zwei Teilvorgänge unterscheidet, bei deren ersterem er von qualifier, beim zweiten von classer spricht[FN 87]
[FN 86] PRUDHOMME,, traités (1910), S. 118-121, 126f. 328-333. [FN 87] S. 120. [...] |
Erneut wird eine umfangreichere Fußnote ohne Nennung der Quelle Weber (1986) aus Originaltext im Originalwortlaut und den vorgefundenen Literaturverweisen zusammengebaut. |
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