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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 108-112 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 37, Zeilen: 2, 4-8, 103 |
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[FN 83] ZITELMANN, IPR, Bd. 1, 1897, S. 141-149, 205-212, 238, 294ff. (317); Bd. 2, 1912, S. 6-11; DERS., Nachruf für Franz Kahn, ZIR 15 (1905), S. 1-10. In Zusammenhang mit dem Wesen der Kollisionsnorm und mit der Technik der internationalprivatrechtlichen Fallösung stellte er Erörterungen zu typischen Qualifikationsfragestellungen an, von denen ihn der argumentative Weg allerdings wieder zum völkerrechtlichen Ansatz zurückführte. | [...] ZITELMANN [...] Weniger bekannt ist, daß er sich auch ausführlich mit dem Wesen der Kollisionsnorm und mit der Technik der internationalprivatrechtlichen Fallösung beschäftigt hat[FN 50]. In diesem Zusammenhang stellte er Erörterungen zu typischen Qualifikationsfragestellungen an[FN 51], von denen ihn der argumentative Weg allerdings wieder zum völkerrechtlichen Ansatz zurückführte.
[FN 50] Insbesondere Bd. 1, S. 141-149, 205-212, 294ff; Bd. 2, S. 6-11. [FN 51] Bd. 2, S. 7-10, 371f, 465 (die beiden letztgenannten Stellen stammen allerdings schon aus dem erst 1903 ausgelieferten Teil des Buches). |
Wortwörtliche Übereinstimmung. Aufbau der Fußnote erfolgt nach dem auf dieser Seite mehrfach angewandten Prinzip ohne Nennung der Quelle. |
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