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Untersuchte Arbeit: Seite: 7, Zeilen: 107-112 |
Quelle: Canaris 1993 Seite(n): 386, Zeilen: 7-13; 28-29, linke Spalte |
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[FN 15]In der Tat ist es in der Rechtswissenschaft bekanntlich ein gängiges Verfahren, eine Theorie mit ihren „Ergebnissen“ zu konfrontieren und sie wegen deren „Unhaltbarkeit“ zu verwerfen. Diese Vorgehensweise hat eine offenkundige Ähnlichkeit mit dem Falsifikationismus, wie er vor allem von POPPER entwickelt worden ist (POPPER, Logik der Forschung, 10. Aufl., 1994, S. 8, 52-59, 73, 83-85, 87-89, 199-208). Das Grundschema POPPERS läßt sich nämlich mutatis mutandis auch in der Jurisprudenz verwenden. | In der Tat ist es in der Rechtswissenschaft bekanntlich ein gängiges Verfahren, eine Theorie mit ihren „Ergebnissen“ zu konfrontieren und sie wegen deren „Unhaltbarkeit“ zu verwerfen.
a) Diese Vorgehensweise hat eine offenkundige Ähnlichkeit mit dem Falsifikationismus, wie er vor allem von Popper entwickelt worden ist. [...] Das Grundschema Poppers läßt sich nämlich mutatis mutandis auch in der Jurisprudenz verwenden. |
Eine wortgetreue Übernahme. Canaris wird in derselben Fußnote für einen weiterführenden Gedanken mit einem als solchem gekennzeichneten und nahezu korrekt wiedergegebenen wörtlichen Zitat angeführt. |
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