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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 251 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 15:10:52 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, Neuner 1934, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 251, Zeilen: 3-12
Quelle: Neuner 1934
Seite(n): 81, Zeilen: 3-14
Zwischen der praktischen Handhabung und der theoretischen Erfassung des internationalen Privatrechts besteht ein denkwürdiger Gegensatz. Die erstere erscheint im allgemeinen selten und ohne besonderes Aufheben in der juristischen Öffentlichkeit. Dagegen stößt man auf widersprechende Ansichten, sobald Kollisionsnormen richtig formuliert werden sollen. Solche theoretischen Unklarheiten wirken sich schließlich auch auf die Praxis aus, denn die Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen bleibt auch der Praxis nicht erspart, die den theoretischen Gehalt einer Kollisionsnorm zugrunde legt. Eine falsche Erfassung führt auf Abwege; man versucht Ergebnisse auf Erwägungen zu stützen, auf die es in Wirklichkeit gar nicht ankommt.[FN 1]

[FN 1] NEUNER, RabelsZ 8 (1934), S. 81-120, 81.

Zwischen der praktischen Handhabung und der theoretischen Erfassung des internationalen Privatrechts besteht ein merkwürdiger Gegensatz. Die erstere geht im allgemeinen ohne besondere Schwierigkeiten vor sich, dagegen stößt man auf die widersprechendsten Ansichten, sobald es sich handelt, die Kollisionsnorm richtig zu formulieren. Diese theoretischen Unklarheiten wirken sich aber schließlich doch auch auf die Praxis aus, denn die Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen bleibt auch der Praxis nicht erspart und da wird dann eine richtige Erfassung des theoretischen Gehalts der Kollisionsnorm wichtig; eine falsche führt auf Abwege, man versucht das Ergebnis aus Erwägungen abzuleiten, auf die es in Wirklichkeit gar nicht ankommt.
Anmerkungen

Der Verfasser übernimmt die Einleitung zu Kapitel XII (Zusammenfassung der Ergebnisse) aus einem Aufsatz von 1934, ohne die längeren wörtlichen Übereinstimmungen kenntlich zu machen. So macht er nicht deutlich, dass praktisch der gesamte erste Absatz von Neuner stammt.

Sichter
Hotznplotz



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hotznplotz, Zeitstempel: 20120527115044