von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 226 11 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 15:05:00 PlagProf:-) | Fragment, Gesichtet, Lm, Makarov 1963, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 226, Zeilen: 11-18, 116 |
Quelle: Makarov 1963 Seite(n): 154-155, Zeilen: S. 154: 24-31, 104; S. 155: 1-3 |
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b. Qualifikation von Rechtsverhältnissen
Schon SAVIGNY hat kollisionsrechtlichen Probleme der Herrschaft von Rechtsregeln über Rechtsverhältnisse deutlich gesehen.[FN 12] Für KAHN bildete das Rechtsverhältnis und dessen Natur den Ausgangspunkt aller Normen des internationalen Privatrechts.[FN 13] Gerade das Fehlen eines naturnotwendigen Inhalts von Rechtsverhältnissen, wofür er zahlreiche Beispiele aus fremden Rechtsordnungen anführen konnte, hat ihn dazu geführt, vom Problem der latenten Gesetzeskollisionen zu sprechen.[FN 14] Die Ansicht, daß der Gegenstand der Qualifi-[kation ein Rechtsverhältnis sei, läßt sich auch in der späteren Literatur finden.[FN 15]]
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b) Rechtsverhältnis. – Schon Savigny hat unter internationalprivatrechtlichen Problemen die Probleme der Herrschaft von Rechtsregeln über „Rechtsverhältnisse“ verstanden. Für Franz Kahn, den Entdecker des Qualifikationsproblems, bildete das Rechtsverhältnis und dessen Natur den Ausgangspunkt aller Normen des internationalen Privatrechts[FN 19], und eben das Fehlen eines naturnotwendigen Inhalts der Rechtsverhältnisse, wofür er zahlreiche Beispiele aus der Fülle seiner Kenntnisse fremder Rechtsordnungen brachte, hat ihn zum Problem der „latenten Gesetzes-
[S. 155] kollisionen“ geführt. Die Ansicht, daß den Gegenstand der Qualifikation ein Rechtsverhältnis bildet, läßt sich auch in der späteren Literatur finden[FN 20].
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Fortsetzung in Fragment 227 01 |
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