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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 210 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 15:01:35 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 210, Zeilen: 1-2, 6-12
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 215, Zeilen: 21-30
X. Kapitel:

Der Qualifikationsprozeß

[...] Wichtig erscheint nun, daß, wenn man über die Qualifikation als Prozeß nachdenkt, zunächst drei Dinge auffallen: Zum einen, daß viele Autoren ein System der Qualifikation nach verschiedenen Fragen, Stufen, Graden oder Schritten entwickelt haben.[1] Zweitens, daß mehrere Autoren ein „Aneinandervorbeiirren“ beklagen.[2] Drittens die Feststellung, daß man im englischsprachigen Raum für die Qualifikation nicht einmal einen einheitlichen Terminus akzeptiert hat.[3]

[1] Vgl. supra, Kapitel IX 2 d aa. (1) - (3). [...]

[2] Cf. Weber, a.a.O., S. 215 m.w.N..

[3] Vgl. supra, Kapitel II 2.

A. Qualifikation als Prozeß

Geht man von dieser Fragestellung aus und überblickt man noch einmal die in den vorhergehenden Kapiteln ausführlich dargestellte Diskussion, so fallen zunächst drei Dinge auf: Zum einen, daß so viele Autoren ein System der Qualifikation nach verschiedenen Fragen, Stufen, Graden, Schritten oder Ordnungen entwickelt haben. Zweitens, daß mehrere Autoren ein Aneinandervorbeireden beklagen[2]. Das dritte ist die Feststellung, daß man im englischsprachigen Bereich für die Qualifikation nicht einmal ein einheitliches Wort gefunden hat und teils von characterization, teils von classification spricht.

[2] Z. B. Raape, 1. Aufl., S. 74; Ferid, IPR, S. 96.

Anmerkungen

Im analytischen Teil seiner Arbeit übernimmt Lm drei Grundfragen für ein (Teil-)Kapitel von Weber, der nur für einen dieser drei Fragen in einer Fußnote erwähnt wird. Das scheinbar direkte Zitat - "Aneinandervorbeiirren" - ist nicht korrekt. Weber spricht von "Aneinandervorbeireden" (dort und S. 214, 220).

Sichter
(PlagProf:-)) Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20120302223722