Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft
von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 193 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:53:49 PlagProf:-) | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kegel 1995, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 193, Zeilen: 2-5 |
Quelle: Kegel 1995 Seite(n): 250, Zeilen: 18-22 |
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Der lex causae-Theorie fällt es wesentlich leichter als der lex-fori-Theorie, mit Systemlücken des eigenen materiellen Rechts (unbekannten Rechtsinstituten) fertig zu werden.[FN 61] Die Lücke wird dann durch angemessene Analogien zu füllen sein.[FN 62]
[FN 61] Cf. KEGEL, IPR<sup>7</sup>, § 7 III1 a), S. 250; Meierhoff, a.a.O. (Kapitel I, Fn. 5), S. 208. [FN 62] Cf. WOLFF, IPR<sup>3</sup>, S. 57. |
Der lex causae-Theorie fällt es wesentlich leichter als der lex fori-Theorie, mit Systemlücken des eigenen materiellen Rechts fertig zu werden wie im Fall der ägyptischen Legitimation (oben II 2). Wolff sieht richtig, daß hier das eigene IPR zu ergänzen ist: „Die Lücke wird dann durch angemessene Analogien zu füllen sein.“ (IPR 57.) |
Kegel wird in Fußnote 61 an erster Stelle erwähnt, Wolff in Fußnote 62. Es wird aber nicht ersichtlich, dass die Formulierungen von Kegel bzw. Wollf stammen, und dass Kegel die passende Stelle von Wolff ausgesucht hat. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20120308225201
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