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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 168 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:30:18 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grundmann 1985, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 168, Zeilen: 12-16
Quelle: Grundmann 1985
Seite(n): 97, Zeilen: 17-21
Es fehlt die Idee, daß der Anknüpfungsgegenstand nicht in Analogie zu entsprechenden Kategoriebegriffen in der lex fori materialis gefunden werden kann und auszulegen ist, sondern unter Berücksichtigung der in der Kollisionsnorm verwirklichten internationalprivatrechtlichen Interessen. [FN 111]

[FN 111] Cf. GRUNDMANN, a.a.O., S. 97-100 m.w.N.; FERRER CORREIRA, a.a.O., S. 130-152.

Es fehlt allerdings völlig die Idee, daß der Anknüpfungsgegenstand, nicht in Analogie zu entsprechenden Kategoriebegriffen in der lex fori materialis auszulegen ist, sondern unter Berücksichtigung der in der Kollisionsnorm verwirklichten internationalprivatrechtlichen Interessen.
Anmerkungen

Grundman wird als einer von zwei Belegen für diese Aussage genannt. Die weitgehend wörtliche Übernahme von Grundmanns Formulierung (mit einmal 16 und einmal 12 zusammenhängenden Wörtern) wird nicht gekennzeichnet.

Sichter
(PlagProf:-)) Graf Isolan



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20120320215514