Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft
von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 161 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-08 11:26:49 Sotho Tal Ker | BauernOpfer, Boschiero 1996, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 161, Zeilen: 23-27 |
Quelle: Boschiero 1996 Seite(n): 146, Zeilen: Spalte 1, 47-52 |
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Im Hinblick auf die Verweisung eines fremden IPR auf das Recht eines dritten Staates hat der italienische Gesetzgeber die frühere gesetzliche Regelung (übrigens in Übereinstimmung mit einem gefestigten Grundsatz der Rechtsprechung) bekräftigt. Das neue Gesetz enthält nichts Neues über Qualifikation:[FN 87]
[ [Fn 87] Cf. Boschiero, Die Reform des italienischen IPR-Systems, ZfRV 37 (1996), S. 143-152 (146).] |
[...] im Hinblick auf die Verweisung des fremden IPR auf das Recht eines dritten Staates, hat der Gesetzgeber die frühere gesetzliche Regelung (übrigens in Übereinstimmung mit einem gefestigten Grundsatz der Rechtsprechung) bekräftigt. Das Gesetz sagt jedoch nichts über Qualifikation, [...] |
Fußnote 87 verweist auf "Cf. BOSCHIERO". Die fast wörtliche Übernahme ist aber weder gekennzeichnet, noch für den Leser naheliegend. Fortsetzung in Fragment_162_04. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120320191340
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