von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 160 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:30:05 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, Ma 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 160, Zeilen: 12-17 |
Quelle: Ma 1995 Seite(n): 335, Zeilen: Spalte 1, 51-58 |
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Die Qualifikationsfrage ist in Art. 10 des IPR-Entwurfs geregelt. Im chinesischen IPR enthält die Qualifikation nicht die sog. „zweistufige Qualifikation“. Wenn das Gericht die inländischen Kollisionsnormen anwendet, wird nach der lex fori qualifiziert. Wenn die Qualifikation nach der lex fori schlecht paßt, z.B. beim renvoi, kann nach dem zur Anwendung gewählten ausländischen Recht qualifiziert werden.[FN 79]
[FN 79] Cf. LIN, Die gegenwärtige Entwicklung des chinesischen Internationalen Privatrechts - IPR-Gesetzesentwurf in der VR China, IPRax 1995, S. 334-337 (335). |
Außerdem wird in Art. 10 des IPR-Entwurfs die Qualifikation geregelt. Im chinesischen IPR enthält die „Qualifikation“ nicht die sog. „zweistufige Qualifikation“. Wenn das Gericht die inländischen Kollisionsnormen anwendet, wird nach der „lex fori“ qualifiziert. Wenn die Qualifikation nach der chinesischen „lex fori“ schlecht paßt, kann nach dem zur Anwendung gewählten ausländischen Recht qualifiziert werden. |
Die Quelle wird, für den Verfasser ungewöhnlich, ohne stilistische oder inhaltliche Überarbeitung übernommen, obwohl sich beides angeboten hätte. Der zweite Satz wirkt ungelenk, der dritte thematisiert eine Selbstverständlichkeit (nämlich dass ein Gericht die eigenen Kollisionsnormen anwendet), der vierte trifft eine Aussage, die für eine Arbeit über die Qualifikation zu undifferenziert ist (nämlich dass eine Qualifikation „schlecht paßt“). Ma wird in der Fußnote genannt, allerdings unter dem Vornamen, Lin. Aus dem Verweis wird nicht ersichtlich, dass der Verfasser 47 zusammenhängende Wörter aus der Quelle übernommen hat. |
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