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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 143 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:35:31 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, Makarov 1978, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Hotznplotz, Senzahl
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 143, Zeilen: 10-13
Quelle: Makarov 1978
Seite(n): 6-7, Zeilen: S. 6: 39, S. 7: 1-4
Während gewisse Hauptfragen des Besonderen Teils wie z.B. Geschäftsfähigkeit, Form der Rechtsgeschäfte fast in allen vorhandenen Gesetzen geregelt sind, gibt es einen solchen festen Kanon des Allgemeinen Teils nicht. Einzig der Vorbehalt eines ordre public erscheint fast überall.[FN 1]

[[FN 1] NEUHAUS, Zur Einführung, in MAKAROV (Hrsg.), Quellen des Internationalen Privatrechts - Nationale Kodifikation, 3. Aufl. bearbeitet von Kropholler, Neuhaus und Waehler, Tübingen 1978, S. 6f. [...]]

Während<br />

[S. 7] gewisse Hauptfragen des Besonderen Teils - Geschäftsfähigkeit, Eingehung und Auflösung der Ehe usw. - fast in allen Gesetzen geregelt sind, gibt es einen solchen festen Kanon des Allgemeinen Teiles nicht. Einzig der Vorbehalt des ordre public erscheint fast überall.

Anmerkungen

Die Quelle wird in Fußnote 1 genannt, die weitgehend wörtliche Übernahme aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
(PlagProf:-)) Senzahl



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Senzahl, Zeitstempel: 20120309221715