von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 091 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:26:52 PlagProf:-) | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 91, Zeilen: 3-10 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 190, Zeilen: 5-10, 13-16 |
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Seit Ende der 1920er Jahre war die Qualifikationstheorie als Problemfeld bekannt und zum kollisionsrechtlichen Gemeingut geworden. Resümierend läßt sich feststellen, daß der Diskussionsstand und die –ansätze seit 1905 unverändert geblieben waren. Für das Jahr 1945 läßt sich diese Aussage cum grano salis wiederholen: Qualifikation war nun zwar international als Grundthema des internationalen Privatrechts präsent, aber auf anderem Niveau als 20 Jahre zuvor: quantitativ und qualitativ erweitert und fortentwickelt, geographisch universal ausgedehnt.[1]
[1] Cf. WEBER, a.a.O. (Fn. 1), S. 190-195 (190). |
Ende der zwanziger Jahre - so habe ich im vorigen Kapitel geschrieben[383], hatte das Thema <i>,Qualifikation'</i> sich durchgesetzt, war es zum internationalprivatrechtlichen Gemeingut geworden.
Jetzt gilt es zu präzisieren: <i>,Qualifikation'</i> war zum Gemeingut geworden, aber auf dem Diskussionsstand von 1905. Nach den Schriften von KAHN und BARTIN, von DESPAGNET und GEMMA war wenig Neues hinzugekommen. [...] Für das Jahr 1945 läßt sich die Aussage wiederholen: <i>‚Qualifikation'</i> war nun international als Grundthema des IPR präsent - aber auf anderem Niveau als 15 Jahre zuvor, quantitativ und qualitativ erweitert und fortentwickelt, geographisch universal ausgedehnt. [383] O. S. 106. |
Ein eindeutiger Verweis auf die Quelle in Fn. 1, der aber nicht erkennen lässt, dass der gesamte Gedankengang und auch dessen Formulierung mit nur leichten Bearbeitungen übernommen wurde. |
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