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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 080 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-01-17 13:16:17 Schumann
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, PlagProf:-), Hindemith, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 80, Zeilen: 1-17, 101, 108-112
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 162;163, Zeilen: 25-32, 108-109;14-21
Am wertvollsten für den Gegenstand dieser Studie erscheint in NIEDERERS Monographie die detaillierte Untersuchung von Struktur und Wesen der Kollisionsnorm, ein Aspekt, dem sich die Autoren des Qualifikationsproblems seit Beginn der 1930er Jahre in wachsendem Ausmaß zugewandt haben. Hier geht es zentral um den Vorgang des Qualifizierens und des Subsumierens im allgemeinen. Das Qualifikationsproblem stellt sich für NIEDERER nur als Schwierigkeit bei der Definition kollisionsrechtlicher Begriffe dar. Daraus kann als Qualifikationskonflikt die Situation entstehen, daß unterschiedliche Definitionen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.[FN 89]

NlEDERERS Arbeit markiert aufgrund klarer theoretischer Formulierung der „Funktion“ als Zentralbegriff des IPR einen gewissen Abschluß der kontinentaleuropäischen Ansätze zu einer Stufenqualifikation. Außerdem ist NIEDERER der erste, der in einer größeren Arbeit zur Qualifikation dem Begriff der Funktion, der ja schon bei KAHN,[FN 90] danach aber nur vereinzelt aufgetaucht war, eine zentrale Position einräumt. Freilich geschieht dies erst am Ende seiner Arbeit auf wenigen Schlußseiten, so daß die sich daraus ergebenden Fragen kaum angesprochen werden.[FN 91]


[FN 89] Ibid., S. 38ff., 49, 56. [...]

[FN 90] Cf. WEBER, a.a.O., S. 32 m.w.N. RABEL hat das Thema ebenfalls (implizit) aufgegriffen, allerdings in seinem Aufsatz von 1931. Cf. supra, Fn. 10.

[FN 91] NIEDERER, a.a.O. (Fn. 72), S. 163. Es muß vielleicht an dieser Stelle noch erwähnt werden, daß NIEDERER weder die angloamerikanische Literatur (mit der Ausnahme LORENZENs), noch die italienischen Lehren berücksichtigt, noch die Arbeiten von RAAPE.

Wertvollster Teil von NIEDERERS Arbeit ist die detaillierte Untersuchung von Struktur und Wesen der Kollisionsnorm, einem Aspekt, dem sich die Autoren zu Qualifikationsproblemen seit Beginn der dreißiger Jahre in wachsendem Ausmaß zugewandt haben, sowie dem Vorgang des Qualifizierens und allgemein des Subsumierens[FN 186]. Als Qualifikationsproblem stellt sich dabei für ihn das Problem der Definition der kollisionsrechtlichen Begriffe dar, als daraus möglicher Qualifikationskonflikt die Situation, daß unterschiedliche Definitionen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen[FN 187].

[S. 163]

NIEDERERs Arbeit markiert, durch seine klare theoretische Formulierung eines solchen Vorgehens, einen gewissen Abschluß der kontinentaleuropäischen Ansätze zu einer Stufenqualifikation. Außerdem ist er der erste, der in einer großen Arbeit zur Qualifikation dem Begriff der Funktion, der ja schon bei KAHN[FN 193], danach aber nur ganz vereinzelt[FN 194], aufgetaucht war, eine zentrale Position einräumt - allerdings erst am Ende seiner Arbeit, auf wenigen Schlußseiten, so daß die sich nun daraus ergebenden Fragen kaum angesprochen sind[FN 195].


[FN 186] NIEDERER, Qualifikation, S. 38 ff.

[FN 187] S. 49, 56.

[FN 193] S. o. S. 32.

[FN 194] Z.B. o. S. 142

[FN 195] Die Anwendung der Methode NIEDERERs auf ein Einzelgebiet versucht Widmer, Vertragsrecht. - In späteren Arbeiten (Einführung, 1. Aufl., S. 248-252) sieht NIEDERER eine Konvergenz von flexibler lex fori-Qualifikation und praktikabler autonomer Qualifikation. [...]

Anmerkungen

Quelle wird mittig (Fn 90) genannt. Die Übereinstimmungen gehen jedoch bis in den Schriftsatz (dieselben Teilworte wurden kursiv gesetzt).

Sichter
(Graf Isolan) (PlagProf:-) WiseWoman


[2.] Lm/Fragment 080 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-04-05 00:27:10 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith, Sotho Tal Ker, WiseWoman, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 80, Zeilen: 21-22;1-2
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 139;140, Zeilen: 19; 1-5
RAAPE entwickelt in seinem Lehrbuch,[FN 93], im Staudinger Kommentar[FN 94] und in seinem Haager Kurs[FN 95] seine viel zitierte Drei-Fragen-Methode. RAAPE sucht [dabei nicht wie RABEL neue Wege, sondern differenzierte Lösungsansätze auf der Grundlage der herkömmlichen lex-fori-Qualifikation.]

[FN 93] RAAPE, Deutsches IPR, 1. Aufl., Bd. 1, Berlin 1938, 5. Aufl., Berlin – Frankfurt a.M. 1961, S. 102-116, 6. Aufl. von STURM neubearbeitet, München 1977, S. 275-285.

[FN 94] A.a.O. (Fn. 71), S. 15-20.

[FN 95] RAAPE, Les rapports juridiques entre parents er [sic] enfants comme point de départ d’une explication pratique d’anciens er [sic] de nouveaux problèmes fondamentaux du droit international privé, RCADI 50 (1934), S. 401-544 (517-537). Interessanterweise benutzt er für das Problem folgende Bezeichnung : Le problème du classement (Einreihungsproblem) (Qualification).

Darin präzisiert er seine im Kommentar von 1931 teilweise noch vage

[S. 140]

gebliebenen Anschauungen[FN 21], entwickelt diese fort und bringt sie mit seiner später viel zitierten ‚Drei-Fragen-Methode‘ zu einem gewissen Abschluß[FN 22]. RAAPE sucht dabei nicht wie RABEL ganz neue Wege, sondern differenziertere Lösungsansätze auf der Grundlage der herkömmlichen lex fori-Qualifikation.


[FN 21] S. o S. 123f.

[FN 22] In den weiteren Auflagen seines Lehrbuches bleibt das Kapitel zur Qualifikation praktisch unverändert, bis hin zur 5. Auflage von 1961.

Anmerkungen

Die Quelle wird hier nicht im Zusammenhang mit RAAPE genannt - auf S. 80 im Zusammenhang mit NIEDERER, auf S. 82 im Zusammenhang mit WENGLER. Der größere Teil des von der Quelle übernommenen Textes befindet sich auf der nachfolgenden Seite.

Sichter
(PlagProf:-)) WiseWoman



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